Ausschluss von Garantien Musterklauseln

Ausschluss von Garantien. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ LIZENZIERT. SIE TRAGEN DAS MIT DER NUTZUNG VERBUNDENE RISIKO. MICROSOFT GEWÄHRT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE UNTER DEN ÖRTLICH ANWENDBAREN GESETZEN ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE, DIE DURCH DIESEN VERTRAG NICHT ABGEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. IM DURCH DAS ÖRTLICH ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SCHLIEßT MICROSOFT IMPLZIERTE GARANTIEN FÜR DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS.
Ausschluss von Garantien. 1. Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, Projektbeschreibungen, Datenblättern, Angeboten, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen über Maß, Menge, Farbe, Einsatz, technische Daten und sonstige Eigenschaften, insbesondere über Verfügbarkeiten, Leseraten, Messgenauigkeiten etc., enthalten die Beschaffenheit und die gewährleisteten Eigenschaften eines Liefergegenstandes, stellen jedoch – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist – keine Garantien (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien) im Sinne des Gesetzes und aus Vertrag dar. 2. Im Falle der Nichteinhaltung der gewährleisteten Eigenschaften kann der Kunde IMA SCHELLING gegenüber die in Abschnitt V. beschriebenen Rechte geltend machen.
Ausschluss von Garantien. 9.1 Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, Datenblättern, Angeboten, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen über Maß, Menge, Farbe, Einsatz, technische Daten und sonstige Eigenschaften, insbesondere über Verfügbarkeiten, Messgenauigkeiten etc., enthalten die Beschaffenheit und die gewährleisteten Eigenschaften eines Liefergegenstandes, stellen jedoch – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – keine Garantien (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien) i.S. der §§ 443, 639 BGB dar. 9.2 Im Falle der Nichteinhaltung der gewährleisteten Eigenschaften kann der Besteller gegenüber dem Lieferanten die in den Ziffern 8 und 10 beschriebenen Rechte geltend machen.
Ausschluss von Garantien. Weder A1 Telekom Austria noch mit ihr im Konzern verbundene Unternehmen wie Schwester- und Tochter oder Muttergesellschaften, Handelsvertreter, Geschäftspartner oder Angestellte machen in dieser Vereinbarung, in anderen Schriftstücken oder öffentlichen Aussendungen eine Garantiezusage betreffend der Software, insbesondere hinsichtlich:
Ausschluss von Garantien. 11.1. Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, Angeboten, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen über Maß, Farbe, Einsatz, technische Daten und sonstige Eigenschaften, insbesondere über Verfügbarkeiten, Laufverhalten, 14.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde, Eigentum des Lieferanten. 14.2. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Über Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention trägt der Besteller, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dies zu erstatten. 14.3. Der Besteller tritt dem Lieferanten für den Fall der Wiederveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Lieferanten die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. 14.4. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt der Lieferant unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache und zwar entsprechend dem Wert der Lieferung. Diese gilt als Vorbehaltsware. 14.5. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Lieferanten gegen den Besteller um mehr als 20%, so ist der Lieferant auf Verlangen des Bestellers nach seiner Xxxx verpflichtet, ihm zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.
Ausschluss von Garantien. Microsoft stellt das geltendem Recht unterliegende Abonnement und die im Rahmen dessen verfügbare Software als „im Ist-Zustand“, „mit allen Fehlern“ und „als verfügbar“ bereit. Sie tragen das mit der Nutzung des Abonnements und der Software verbundene Risiko. Wir übernehmen keinerlei Garantie für die Angemessenheit, Verlässlichkeit, Verfügbarkeit oder Genauigkeit der Software oder jeglicher Abonnementvorteile oder für die Unterbrechungs- oder Fehlerfreiheit und die Sicherheit der Software. Microsoft gewährt keine ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Wir schließen alle Gewährleistungen hinsichtlich des Abonnements und der Software aus, einschließlich jeglicher implizierter Gewährleistungen (z.B. Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachgerechte Bemühung und Nicht-Verstoß). Möglicherweise gelten unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte oder gesetzliche Garantien, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können. Statt einer jeglichen in den eine jegliche Software begleitenden Lizenzbedingungen übermittelten ausdrücklichen Garantie gilt dieser Absatz. Alle solchen ausdrücklichen Gewährleistungen werden ausgeschlossen. FÜR AUSTRALIEN – Wenn Sie in Australien leben, gibt es nach dem Australian Consumer Law gesetzliche Garantien, und es besteht an keiner Stelle in diesen Bestimmungen die Absicht, diese Rechte einzuschränken.
Ausschluss von Garantien. Weder die KnowledgeFox GmbH noch deren Handelsvertreter, Geschäftspartner oder Angestellte machen in dieser Vereinbarung, in anderen Schriftstücken oder öffentlichen Aussendungen eine Garantiezusage betreffend KnowledgeFox®, insbesondere hinsichtlich: A. Beschreibung, Qualität, das Nichtverletzen von Immaterialgüterrechten, die Vollständigkeit, die Tauglichkeit der Software zu einem bestimmten Gebrauch oder Zweck oder jedweder Rechtstitel an der Software außerhalb der von uns in unseren autorisierten Produktdokumenten gemachten Aussagen; B. Der Fähigkeit der Software in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei zu arbeiten.
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  • Gewährleistungsausschluss MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8 ERLÄUTERTEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIESER DIENST „WIE GESEHEN“ UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. DIE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IM VORLIEGENDEN VERTRAG TRITT AN STELLE ALLER ANDEREN GESETZLICH VORGESEHENEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN; DIES GILT U. A. FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE DIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS USANCEN UND HANDELSBRAUCH SOWIE AUS DER BISHERIGEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG ABGELEITET WERDEN KÖNNEN. MINITAB GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DES DIENSTES FREI VON UNTERBRECHUNGEN UND FEHLERN IST. MINITAB HAFTET NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, DIENSTAUSFÄLLE ODER SONSTIGE PROBLEME, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION ERGEBEN, ODER PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DRITTEN, MIT DENEN SIE EINE SEPARATE VERTRAGSBEZIEHUNG EINGEGANGEN SIND. MÖGLICHERWEISE VERFÜGEN SIE ÜBER ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE DAUER ETWAIGER GESETZLICH VORGESCHRIEBENER GEWÄHRLEISTUNGEN BESCHRÄNKT SICH JEDOCH AUF DEN KÜRZESTEN VOM GESETZ VORGESEHENEN ZEITRAUM.

  • Haftungs- und Einwendungsausschluss 16.1 Ansprüche gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war. 16.2 Handelt es sich nicht um Ansprüche des Kontoinhabers gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.

  • Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

  • Ausschlussfrist 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leis- tungen aus.

  • Ausschluss des Widerrufsrechts Der Unternehmer kann die folgenden Waren und Dienstleistungen nur dann vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn der Unternehmer dies eindeutig im Angebot oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss angegeben hat: 1. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterworfen ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können; 2. Vertragsabschlüsse, die auf einer öffentlichen Versteigerung zustande gekommen sind. In Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich bei einer öffentlichen Versteigerung um ein Verkaufsverfahren, in dem dem Verbraucher vom Unternehmer Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Der Verbraucher ist dabei persönlich anwesend bzw. hat die Möglichkeit, bei der Versteigerung persönlich anwesend zu sein. Die Versteigerung wird von einem Auktionator durchgeführt. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, die Waren, die digitalen Inhalte und/oder die Dienstleistungen abzunehmen; 3. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn: a. die Erbringung der Dienstleistung nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Verbrauchers angefangen hat und b. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, nachdem der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat; 4. Pauschalreisen gemäβ Artikel 7:500 BW und Verträge zur Beförderung van Personen; 5. Verträge in Bezug auf Dienstleistungen, die die Bereitstellung von Unterkunft betreffen sowie an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind; ausgeschlossen sind Dienstleistungen, die sich auf Wohnzwecke, Gütertransport, die Autovermietung und Catering beziehen; 6. Verträge in Bezug auf Dienstleistungen, die die Freizeitgestaltung betreffen sowie an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind; 7. nach Spezifikationen des Verbrauchers hergestellte Waren, die nicht vorgefertigt sind und die nach verbraucherspezifischen Vorgaben hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind; 8. Waren, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben; 9. Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht geeignet sind, zurückgesandt zu werden und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen ist; 10. Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Art untrennbar mit anderen Waren vermischt sind; 11. Alkoholische Getränke, deren Preis beim Vertragsabschluss vereinbart wurde, aber deren Lieferung erst nach einer Frist von 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert Schwankungen auf dem Markt unterworfen ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; 12. Versiegelte Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware, bei denen die Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen ist; 13. Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine, ausgenommen deren Abonnements; 14. nicht auf physischen Datenträgern gelieferte digitale Inhalte, jedoch nur, wenn: a. die Erbringung der Dienstleistung nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Verbrauchers angefangen und b. der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

  • Ausschlussfristen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die / der Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten.

  • Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

  • Ausschluss Innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.