Common use of Digitale Bildverarbeitung Clause in Contracts

Digitale Bildverarbeitung. 4.3.1. Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert. 4.3.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber. 4.3.3. Die dem Auftraggeber überlassene digitalen Bilder enthalten Metadaten, sog. IPTC-Daten, mit Informationen über den Fotografen als Urheber sowie zu den Modalitäten und Bedingungen der Nutzung. Das Entfernen oder Verändern der Metadaten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht zulässig. 4.3.4. Der Auftraggeber hat technische Schutzmaßnahmen einzurichten, die den Zugang zu den ihm überlassenen Bildern beschränken und verhindern, dass die von ihm mit Zustimmung des Fotografen im Internet wiedergegebenen Bilder von Dritten insbesondere mittels Inline-Links und Frames als Embedded Content in ihre Internetseiten eingebunden werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen

Digitale Bildverarbeitung. 4.3.1. Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung Datenfern- übertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert. 4.3.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts Nutzungs- rechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber. 4.3.3. Die dem Auftraggeber überlassene digitalen Bilder enthalten Metadaten, sog. IPTC-Daten, mit Informationen Informa- tionen über den Fotografen als Urheber sowie zu den Modalitäten und Bedingungen der Nutzung. Das Entfernen oder Verändern der Metadaten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht zulässig. 4.3.4. Der Auftraggeber hat technische Schutzmaßnahmen einzurichten, die den Zugang zu den ihm überlassenen überlasse- nen Bildern beschränken und verhindern, dass die von ihm mit Zustimmung des Fotografen im Internet wiedergegebenen wieder- gegebenen Bilder von Dritten insbesondere mittels Inline-Links und Frames als Embedded Content in ihre Internetseiten Inter- netseiten eingebunden werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen