Digitalisierungsprojekte Musterklauseln

Digitalisierungsprojekte. Neben den in der „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich“ verankerten hochschulindividuellen Maßnahmen setzt die TU Ilmenau im Bereich der Digitalisierung fol- gende Schwerpunkte: - Forschungsdatenmanagement (FDM): Die TU Ilmenau ist Partner im Thüringer Kompetenznetzwerk Forschungsdatenmanagement. Sie wird ihre dortigen Aktivitä- ten weiterführen und innerhalb der Hochschule die Strukturen für Beratung und Or- ganisation des FDM verstetigen. - Forschungsinformationssystem (FIS): Die Einführung des Forschungsinformati- onssystems der HIS e.G. im Hochschulverbund (BU Weimar, Universität Erfurt, TU Ilmenau) wird vom TMWWDG bis einschließlich 2023 gefördert. Die Universität wird das FIS danach in die Betriebsphase übernehmen. - Integriertes Campus-Managementsystem (HISinONE): Zur Abbildung und Be- gleitung der Prozesse des studentischen Lebenszyklus wird die Universität bis 2025 ein integriertes Campus-Management-System einführen und bestehende IT-Sys- teme migrieren. - Digitalisierung der Verwaltung: Im Rahmen der strategischen Entwicklungspart- nerschaft zwischen der TU Ilmenau und der HIS e.G. werden bis 2025 im Personal- und Finanzmanagement mehrere ERP-spezifische Teilprojekte umgesetzt. Darüber hinaus wird die Universität zum Aufbau eines effektiven Flächen- und Liegenschafts- managements Conject FM als führendes IT-System etablieren und IT-Verfahren, welche auf Gebäude- und Raumdaten zugreifen, integrieren. Das derzeit als Insel- lösung bestehende Ressourcen-Managementsystem ARBuS soll auf alle Technolo- gischen Zentren der Universität sowie stark technologieorientierte Bereiche der Fa- kultäten ausgerollt werden. Konkrete Teilziele mit Meilensteinen sind: bis 2022 - Etablierung IT-System und Integration erster bestehender IT-Verfah- ren im Bereich Facility Management bis 2023 - Etablierung Anlagen-Reservierungs- und Buchungssystem für Geräte und Labore (ARBuS) – mit den Meilensteinen: 2021 - Ausrollen von ARBuS auf alle Technologischen Zentren 2023 - Ausrollen von ARBuS auf technologieorientierte Bereiche der Fakultäten bis 2024 - Etablierung Forschungsinformationssystem HIS-RES – mit den Mei- lensteinen: 2023 - Abschluss Einführungsphase des Verbundprojektes 2024 - Betriebsphase mit weiterem Ausbau bis 2024 - Etablierung ERP – mit den Meilensteinen: 2021 - Produktivbetrieb Modul KBS – Kassenbewirtschaftungssys- tem - Modul SVA – Einführung Workflow zur Abwesenheitsmel- dung/ Urlaubsantrag 2022 - Modul RKA – Einführung Workflow Di...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.