Common use of Drittkomponenten und gebündelte Drittprodukte Clause in Contracts

Drittkomponenten und gebündelte Drittprodukte. Einige der Lizenzierten Produkte können Softwarekomponenten Dritter enthalten, die jedoch weiteren Bedingungen unterliegen („Drittkomponenten“). Die geltenden zusätzlichen Bedingungen sind in den Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt und im Bereich rechtliche Regelungen und Richtlinien (Legal Policies and Guidelines) unter xxxx://xxx.xxx.xxx einsehbar. Davon unabhängig wird dem Kunden für bestimmte Softwareprodukte Dritter, die PTC gegebenenfalls mit den Lizenzierten Produkten bündelt und zusammen mit diesen vertreibt, eine Lizenz direkt vom Hersteller solcher Softwareprodukte Dritter erteilt („gebündelte Drittprodukte“). Auch diese gebündelten Drittprodukte sind in den Geschäftsbedingungen Dritter beschrieben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nutzung von Drittkomponenten und/oder gebündelten Drittprodukten durch ihn den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen Dritter unterliegt. Neue Versionen, die Drittkomponenten oder gebündelte Drittprodukte enthalten, können weiteren oder anderen Bedingungen Dritter unterliegen. Hierauf wird PTC den Kunden bei Zugänglichmachung der jeweiligen Neuen Versionen hinweisen.

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Samples: support.ptc.com, support.ptc.com

Drittkomponenten und gebündelte Drittprodukte. Einige der Lizenzierten Produkte können Softwarekomponenten Dritter enthalten, die jedoch weiteren Bedingungen unterliegen („Drittkomponenten“). Die geltenden zusätzlichen Bedingungen sind in den Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt und im Bereich rechtliche Regelungen und Richtlinien (Legal Policies and Guidelines) unter xxxx://xxx.xxx.xxx einsehbar. Davon unabhängig wird dem Kunden für bestimmte Softwareprodukte Dritter, die PTC gegebenenfalls mit den Lizenzierten Produkten bündelt und zusammen mit diesen vertreibt, eine Lizenz direkt vom Hersteller solcher Softwareprodukte Dritter erteilt („gebündelte Drittprodukte“). Auch diese gebündelten Drittprodukte sind in den Geschäftsbedingungen Dritter beschrieben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nutzung von Drittkomponenten und/oder gebündelten Drittprodukten durch ihn den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen Dritter unterliegt. Neue Versionen, die Drittkomponenten oder gebündelte Drittprodukte enthalten, können weiteren oder anderen Bedingungen Dritter unterliegen. Hierauf wird PTC den Kunden bei Zugänglichmachung Auslieferung der jeweiligen Neuen Versionen an den Kunden hinweisen.

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Samples: support.ptc.com

Drittkomponenten und gebündelte Drittprodukte. Einige der Lizenzierten Produkte können Softwarekomponenten Dritter enthalten, die jedoch weiteren Bedingungen unterliegen („Drittkomponenten“). Die geltenden zusätzlichen Bedingungen sind in den Geschäftsbedingungen Dritter festgelegt und im Bereich rechtliche Regelungen und Richtlinien (Legal Policies and GuidelinesGuidelin es) unter xxxx://xxx.xxx.xxx einsehbar. Davon unabhängig wird dem Kunden für bestimmte Softwareprodukte Dritter, die PTC gegebenenfalls mit den Lizenzierten Produkten bündelt und zusammen mit diesen vertreibt, eine Lizenz direkt vom Hersteller solcher Softwareprodukte Dritter erteilt („gebündelte gebündelt e Drittprodukte“). Auch diese gebündelten Drittprodukte sind in den Geschäftsbedingungen Dritter beschrieben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Nutzung von Drittkomponenten und/oder gebündelten Drittprodukten durch ihn den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen Geschä ftsbedingungen Dritter unterliegt. Neue Versionen, die Drittkomponenten oder gebündelte Drittprodukte enthalten, können weiteren oder anderen Bedingungen Dritter unterliegen. Hierauf wird PTC den Kunden bei Zugänglichmachung der jeweiligen Neuen Versionen hinweisen.

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