Common use of Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt Clause in Contracts

Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt. Der Busmieter verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Kapitän zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Lenkzeiten, Ruhepausen etc.) vereinbart ist. Der Kapitän ist verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Zudem ist der Kapitän berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen etc. erforderlich ist. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit der Schmid GmbH vereinbart wurden, durch den Busmieter auf dem sog. „Fahrtauftrag“ des Kapitäns schriftlich zu bestätigen. Wesentliche Programmänderungen des ursprünglich vereinbarten Mietbus-Vertrages sind nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro möglich. Falls es zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung kommt, z.B. zu einem Überschreiten der vereinbarten Dauer der Mietbus-Fahrt und/oder zu einem Überschreiten der vereinbarten Kilometer, wird dieser Mehr-Aufwand dem Busmieter in Rechnung gestellt. Mögliche Gründe für diese Änderungen können z.B. Wetterbedingungen, Programmänderungen durch den Busmieter, Verkehrssituation, Stau oder Wartezeit, weil Teilnehmer zu spät kommen, sein. Der Busmieter oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, dem Kapitän bei Ende der Reise auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

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Samples: www.schmid-reisen.at

Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt. Der Busmieter verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Kapitän zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Lenkzeiten, Ruhepausen etc.) vereinbart ist. Der Kapitän ist verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Zudem ist der Kapitän berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen etc. erforderlich ist. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit der Schmid GmbH Reisebüro Zoller vereinbart wurden, durch den Busmieter auf dem sog. „Fahrtauftrag“ des Kapitäns schriftlich zu bestätigen. Wesentliche Programmänderungen des ursprünglich vereinbarten Mietbus-Mietbus- Vertrages sind nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro möglich. Falls es zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung kommt, z.B. zu einem Überschreiten der vereinbarten Dauer der Mietbus-Fahrt und/oder zu einem Überschreiten der vereinbarten Kilometer, wird dieser Mehr-Aufwand dem Busmieter in Rechnung gestellt. Mögliche Gründe für diese Änderungen können z.B. Wetterbedingungen, Programmänderungen durch den Busmieter, Verkehrssituation, Stau oder Wartezeit, weil Teilnehmer zu spät kommen, sein. Der Busmieter oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, dem Kapitän bei Ende der Reise auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

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Samples: www.zollerreisen.com

Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt. Der Busmieter verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Kapitän zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Lenkzeiten, Ruhepausen etc.) vereinbart ist. Der Kapitän ist verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Zudem ist der Kapitän berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen etc. erforderlich ist. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit der Schmid Peterbus GmbH vereinbart wurden, durch den Busmieter auf dem sog. „Fahrtauftrag“ des Kapitäns schriftlich zu bestätigen. Wesentliche Programmänderungen des ursprünglich vereinbarten Mietbus-Vertrages sind nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro möglich. Falls es zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung kommt, z.B. zu einem Überschreiten der vereinbarten Dauer der Mietbus-Fahrt und/oder zu einem Überschreiten der vereinbarten Kilometer, wird dieser Mehr-Aufwand dem Busmieter in Rechnung gestellt. Mögliche Gründe für diese Änderungen können z.B. Wetterbedingungen, Programmänderungen durch den Busmieter, Verkehrssituation, Stau oder Wartezeit, weil Teilnehmer zu spät kommen, sein. Der Busmieter oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, dem Kapitän bei Ende der Reise auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

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Samples: www.peterbus.at

Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt. Der Busmieter verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Kapitän zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. Lenkzeiten, Ruhepausen etc.) vereinbart ist. Der Kapitän ist verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Zudem ist der Kapitän berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen etc. erforderlich ist. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit der Schmid Neubauer Reisen GmbH vereinbart wurden, durch den Busmieter auf dem sog. „Fahrtauftrag“ des Kapitäns schriftlich zu bestätigen. Wesentliche Programmänderungen des ursprünglich vereinbarten Mietbus-Vertrages sind nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro möglich. Falls es zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung kommt, z.B. zu einem Überschreiten der vereinbarten Dauer der Mietbus-Fahrt und/oder zu einem Überschreiten der vereinbarten Kilometer, wird dieser Mehr-Aufwand dem Busmieter in Rechnung gestellt. Mögliche Gründe für diese Änderungen können z.B. Wetterbedingungen, Programmänderungen durch den Busmieter, Verkehrssituation, Stau oder Wartezeit, weil Teilnehmer zu spät kommen, sein. Der Busmieter oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, dem Kapitän bei Ende der Reise auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

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Samples: www.neubauer.at

Durchführung der Mietbus-Fahrt / Änderungen während der Fahrt. Der Busmieter verpflichtet sich, nur insoweit Fahrleistungen vom Kapitän zu verlangen, als dies mit den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z.B. zB Lenkzeiten, Ruhepausen etc.) vereinbart ist. Der Kapitän ist verpflichtet, aus eben diesen Gründen bestimmte Fahrdienstleistungen zu verweigern. Zudem ist der Kapitän berechtigt, von der vorgeschriebenen Strecke abzuweichen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus verkehrstechnischen Gründen wie Stau, Baustellen etc. erforderlich ist. Abweichungen vom Angebot sind, sofern diese nicht vor Antritt der Fahrt mit der Schmid Eibisberger GmbH vereinbart wurden, durch den Busmieter auf dem sog. „Fahrtauftrag“ des Kapitäns schriftlich zu bestätigen. Wesentliche Programmänderungen des ursprünglich vereinbarten Mietbus-Vertrages sind nur nach Rücksprache mit dem Buchungsbüro möglich. Falls es zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung kommt, z.B. zB zu einem Überschreiten der vereinbarten Dauer der Mietbus-Fahrt und/oder zu einem Überschreiten der vereinbarten Kilometer, wird dieser Mehr-Aufwand dem Busmieter in Rechnung gestellt. Mögliche Gründe für diese Änderungen können z.B. zB Wetterbedingungen, Programmänderungen durch den Busmieter, Verkehrssituation, Stau oder Wartezeit, weil Teilnehmer zu spät kommen, sein. Der Busmieter oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, dem Kapitän bei Ende der Reise auf dem Fahrtauftrag Personenanzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routenänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

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Samples: www.eibisberger.at