Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben. (2) Werden angekaufte Beträge der Bank nicht rechtzeitig angeschafft (A. Nr. 1), so wer- den Verzugszinsen auf den Euro-Gegenwert in Höhe des der Bank von ihrem ausländischen Korrespondenten in Rechnung gestellten Satzes, mindestens aber in Höhe von 1 %-Punkt über dem von der Bank bekannt gegebenen Basiszinssatz, bis zum Tag der Anschaffung oder der Exekution berechnet.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2TAR- GET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben.
(2) Werden angekaufte Beträge der Bank nicht rechtzeitig angeschafft (A. Nr. 1), so wer- den Verzugszinsen auf den Euro-Gegenwert in Höhe des der Bank von ihrem ausländischen Korrespondenten in Rechnung gestellten Satzes, mindestens aber in Höhe von 1 %-Punkt über dem von der Bank bekannt gegebenen Basiszinssatz, bis zum Tag der Anschaffung oder der Exekution berechnet.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen