Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben.
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Durchführung des Ankaufs. (1) Angekaufte Beträge in ausländischer Währung sind, soweit nicht anders vereinbart, der Bank am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss anzuschaffen (A. Nr. 1). Der Euro- Gegenwert wird dem Kreditinstitut am selben Tag auf dem Girokonto oder mittels des TARGET2TAR- GET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens gutgeschrieben.
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