Common use of DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS Clause in Contracts

DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS. Die Theoriephasen werden an der Studienakademie durchgeführt. 4.1. Die Praxisphasen werden in durchgeführt. 4.2. Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Praxisphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und sind der / dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein vorläufiger individueller Ausbildungsplan erstellt. Dieser wird der / dem Studierenden vor Beginn des Studiums ausgehändigt und diesem Vertrag beigefügt. 4.3. Bei den integrierten internationalen Studiengängen sind Teile der Theorie- und Praxisphasen im Ausland zu absolvieren. Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandsaufenthalt kommen, auf den die / der Studierende jedoch keinen Anspruch hat.‌ 4.4. Die Verknüpfung von Theorie- und Praxisphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsordnung sichergestellt.

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