DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS. Die Theoriephasen werden an der Studienakademie durchgeführt. 4.1. Die Praxisphasen werden in durchgeführt. 4.2. Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Praxisphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und sind der / dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein vorläufiger individueller Ausbildungsplan erstellt. Dieser wird der / dem Studierenden vor Beginn des Studiums ausgehändigt und diesem Vertrag beigefügt. 4.3. Bei den integrierten internationalen Studiengängen sind Teile der Theorie- und Praxisphasen im Ausland zu absolvieren. Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandsaufenthalt kommen, auf den die / der Studierende jedoch keinen Anspruch hat. 4.4. Die Verknüpfung von Theorie- und Praxisphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsordnung sichergestellt.
Appears in 4 contracts
Samples: DHBW Studienvertrag, DHBW Studienvertrag, DHBW Studienvertrag