Zahlungsweise und Zahlungsfrist Musterklauseln

Zahlungsweise und Zahlungsfrist. Die Studiengebühren sind monatlich (Stichtag des Gebühreneizugs ist jeweils der Tag der Immatrikulation) zu zahlen. Der erste Monat gilt als Probestudium. Bei einem vorliegendem SEPA- Lastschriftmandat erfolgt die erste Abbuchung der Studiengebühren zu Beginn des zweiten Studienmonats (Beispiel: Startet die/der Studierende bspw. am 11.10.22, so wird die erste Rate am 11.11.22 abgebucht. Alle folgenden Raten werden immer zum 11. des jeweiligen Monats abgebucht). Die/der Studierende hat für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Sollte es auf Grund von fehlender Kontodeckung zu einer Rücklastschrift kommen, gehen die hierfür anfallenden Bankspesen zu Lasten der/des Studierenden. Im Übrigen ist die/der Studierende verpflichtet, die Studiengebühren jeweils zu Beginn eines neuen Studienmonats (Stichtag ist wieder der Tag der Immatrikulation) an die BUD zu überweisen. Will die/der Studierende ihre/seine Abschlussprüfung (Kolloquium) vor dem Ende der in Ziff. 2.1. festgelegten Vertragslaufzeit ablegen, müssen die noch bis zum regulären Ende des Studiums ausstehenden Studiengebühren vollständig vor dem Termin des Kolloquiums beglichen werden. Änderungen bezüglich der Höhe der Studiengebühren können sich bei Rabattaktionen ergeben.
Zahlungsweise und Zahlungsfrist. Die Studiengebühren sind monatlich zu zahlen und werden jeweils nachträglich zum Ende des Monats fällig. Bei einem vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung der Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats. Im Übrigen sind die Studierenden verpflichtet, die Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats an die IUBH zu überweisen. Die Zahlung von Studiengebühren erfolgt erstmals nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Graduierungsgebühr ist zum Termin der Abschlussprüfung durch den Studierenden selbst zu überweisen. Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Will der Studierende seine Abschlussprüfung (Kolloquium) vor dem Ende der in Ziff. 2.1. festgelegten Vertragslaufzeit ablegen, müssen die noch bis zum regulären Ende des Studiums ausstehenden Studiengebühren vollständig vor dem Termin des Kolloquiums beglichen werden. Änderungen bezüglich der Höhe der Studiengebühren können sich bei Rabattaktionen ergeben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.