Echtbetrieb Musterklauseln

Echtbetrieb. Der Kunde verpflichtet sich, nach technischen Möglichkeiten jedoch mindestens zweimal täglich (jeweils um 11.00 Uhr und nach dem Tagesabschluss), die Abverkaufsdaten der Objekte des jeweiligen Grossisten an das Datenaustauschsystem zu senden. Hiefür muss der Kunde gewährleisten, dass jeder Verkauf eines Zeitungs- und Zeitschriftentitels, der einen Codeaufdruck hat, mit dem entsprechenden Barcode über das Kassensystem erfolgt.
Echtbetrieb. Die vom Kunden gesendeten Retourendaten werden zum, in Anlage 2 zur EH-2000 Verein- barung festgehaltenen Zeitpunkt vom Grossisten übernommen und verarbeitet. Durch diesen zeitlichen Ablauf wird sicher gestellt, dass die Retourendaten umgehend regulierungswirk- sam und rechtzeitig vor der Faktura verarbeitet werden können. Um die Qualität der Retourenmeldung prüfen zu können, werden die Retourendaten den ta- xativ festgelegten Plausibilitätsprüfungen analog den Lieferdifferenzen unterzogen und die aus Plausibilitätsgründen abgelehnten Retourendaten (Summe der Kunden, die Retouren senden sollen; Summe der Kunden, die gesendet haben bzw. fehlerhafte Daten gesendet haben) sowie Kunden, die keine bzw. verspätet Retouren gesendet haben, dokumentiert. Nachstehende Plausibilitätsprüfungen werden vom Grossisten durchgeführt: - Abgleich mit physischen Retouren - ILN fehlerhaft - Verkaufsstellennummer falsch bzw. Kunde nicht dieser Schnittstelle zugeordnet - falsche ILN bzw. ▇▇▇▇▇ nicht identifizierbar - Verkaufsstellennummer falsch bzw. nicht identifizierbar - Empfänger nicht Grossist: Presse Großvertrieb Austria Trunk GmbH - Retourschein bereits fakturiert - Retourschein nicht gefunden - EAN-Code des Objektes falsch bzw. Folge nicht identifizierbar - Retouren größer als Auflage - Ware zu alt - Retourendaten okay - Kunde in Testbetrieb Die aus Plausibilitätsgründen abgelehnten Retourenmeldungen können in der Faktura nicht gutgeschrieben werden. Der Kunde führt selbst Plausibilitätsprüfungen durch. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass der Kunde keine Retouren über der gelieferten Auflage senden kann.
Echtbetrieb. Die Daten des Retourenaufrufes werden vom Grossisten an das Datenaustauschsystem gesendet. Die Sendetermine sind in Anlage 2 zur EH-2000 Vereinbarung festgehalten. Um zu gewährleisten, daß der Kunde keine Retouren über der gelieferten Auflage senden kann, wird – soferne zu dem Übertragungstermin die Liefermenge bereits feststeht (analog zum physischen Retourschein) - für jeden einzelnen Titel die jeweilige Liefermenge vom Grossisten mitgesendet (Plausibilitätsprüfung beim Kunden).
Echtbetrieb. Die Lieferscheindaten werden vom Grossisten an das festgelegte Datenaustauschsystem übermittelt. Die Termine sind in Anlage 2 zur EH-2000 Vereinbarung festgehalten. Bei Übertragungsproblemen, durch welche die in Anlage 2 zur EH-2000 Vereinbarung festgehaltenen Sendetermine nicht eingehalten werden können, wird das Datenaustauschsystem vom Grossisten umgehend informiert. In diesen Ausnahmefällen kann die Übermittlung der Daten grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Daten für Kunden, die auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, werden spätestens am darauf folgenden Werktag gesendet.
Echtbetrieb. Für die tägliche Aktualisierung der Artikelstammdaten steht unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ der Download der Artikelstammdaten zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die in seinem Kassensystem verwendeten Artikelstammdaten in ausreichendem Ausmaß zu pflegen, um eine artikelgenaue Bereitstellung der Daten zu gewährleisten. Eine tägliche Aktualisierung der Artikelstammdaten ist unumgänglich und die Basis für die notwendige Qualität des ▇▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇.
Echtbetrieb. Lieferdifferenzen werden vom Kunden an den Grossisten gemeldet, wobei nur jene Kunden Lieferdifferenzmeldungen durchführen können, die tatsächlich entsprechende Liefermengen erhalten haben. Diese Lieferdifferenzmeldungen müssen innerhalb von 3 Tagen nach EVT durchgeführt werden. Von eminenter Bedeutung sind in diesem Zusammenhang daher die vom Kunden durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen. Die Lieferdifferenzmeldungen müs- sen sich auf einen konkreten Lieferschein bzw. bestimmte gelieferte Titel beziehen. Auch beim Grossisten sind genaue Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen: - Grossisten-ILN fehlerhaft - Verkaufsstellennummer falsch bzw. Kunde nicht dieser Schnittstelle zugeordnet - falsche ILN bzw. ▇▇▇▇▇ nicht identifizierbar - keine passenden Belieferungsdaten gefunden bzw. keine Lieferscheine für diese Liefer- mengen gefunden - EAN-Code des Objektes falsch bzw. Folge nicht identifizierbar (nicht befüllt) - gemeldete Menge ungültig - gemeldete Menge hat Nachkommastellen - Lieferdifferenz-Meldung ist okay - Kunde in Testbetrieb Festzuhalten ist, dass auch bei einer telefonischen Reklamation einer Ersatzlieferung, die elektronische Lieferdifferenzmeldung zur Erteilung der Gutschrift erfolgen muss.
Echtbetrieb. Die Fakturendaten werden vom Grossisten zum, in ▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇ ▇▇-▇▇▇▇ Vereinbarung an- geführten Termin an das Datenaustauschsystem gesendet. Aus finanz- und steuerrechtlichen Gründen wird auch weiterhin eine physische Faktura er- stellt und dem Kunden übermittelt.
Echtbetrieb. Die Fakturendaten werden vom Grossisten zum in Anlage 2 der EH-2000 Vereinbarung angeführten Termin an das Datenaustauschsystem gesendet. Aus finanz- und steuerrechtlichen Gründen wird auch weiterhin eine physische Faktura erstellt und dem Kunden übermittelt.
Echtbetrieb. Der Echtbetrieb beginnt ohne gesonderte Vereinbarung nach mindestens vier Wochen Testbetrieb am Ersten des darauffolgenden Monats. Mit Beginn des Echtbetriebs geht die rechtliche Verbindlichkeit der Informationen vom bisherigen Übertragungsweg auf die EDI-Übertragungen über. Zu diesem Zeitpunkt entfällt auch die Papier- Nachricht.

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  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.