Technische Einrichtung Musterklauseln

Technische Einrichtung. 2.1. Nachrichtenmedien, Art der Übertragung Die Sendungen haben im definierten Format (auf xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx downloadbar) und in bestmöglicher Qualität zu erfolgen. Eventuell auftretende Fehler sind unverzüglich auszu- bessern. Zu Beginn der Teilnahme am EH-2000 System ist eine Testphase vorgesehen. Der Grossist behält sich eine Nicht-Umstellung in den Echtbetrieb aufgrund mangelhafter Testergebnisse vor. Für die nach dem Datentransport vom Grossisten an den Kunden und vom Kunden an den Grossisten anfallende weitere Verarbeitung der Daten ist der jeweilige Empfänger alleine verantwortlich. Etwaige daraus resultierende Schäden fallen alleine in den Verantwortungs- bereich des jeweiligen Empfängers.
Technische Einrichtung. Die technischen Einrichtungen dürfen grundsätzlich nur durch den Bühnenmeister oder seine Stellver- tretung bedient werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten
Technische Einrichtung. Es ist Sache des Kunden, sich mit den nötigen Computer- und Telekommunikationsgeräten, der entsprechenden Software und Dienstleistungen zu versehen, die für einen Anschluss an die Dienstleistung von meson erforderlich sind. meson lehnt jede Garantie dafür ab, dass die vom Kunden verwendeten technischen Einrichtungen und Dienstleistungen mit Intenet Hosting kompatibel sind.
Technische Einrichtung. Das BoardingHouse Notzing stellt ein mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten durch den Xxxx unter Nutzung des Stromnetzes vom BoardingHouse Notzing bedarf einer schriftlichen Genehmigung (außer Mobiltelefon, PC, o.ä.). Das BoardingHouse Notzing ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Xxxx zu berechnen. Der Xxxx haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.Der Xxxx hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als zusätzlichen Service die kostenfreie Nutzung des Internets (WLAN-Hotspot) in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Xxxx zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Xxxx als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Xxxx die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt dem BoardingHouse Notzing von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Verbindungs- und Nutzerdaten werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen vom Hotspot-Betreiber zum Nachweis aufgezeichnet. Das BoardingHouse Notzing haftet nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit des Internetzugangs. Mietminderung wird bei Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen.
Technische Einrichtung. Zur Küchenausstattung gehören: ♦ Großer Kühlraum zur Lagerung von Getränken ♦ Kühlschrank ♦ Groß-Kaffeemaschine ♦ Gläserspülmaschine ♦ Geschirrspülmaschine ♦ Herd mit vier Xxxxxxxxxxx ♦ Kipppfanne ♦ Fritteuse ♦ Wasserbad ♦ Dunstabzugshaube Werden diese technischen Einrichtungen vom Mieter der Egelsee-Festhalle benutzt ist nach der Veranstaltung folgendes zu beachten: ♦ Der Kühlschrank ist komplett auszuräumen und feucht zur reinigen. ♦ Bei der Gläser- wie Geschirrspülmaschine ist das jeweilige Sieb herauszunehmen und zu säubern. ♦ Herd, Kipppfanne, Fritteuse und Wasserbad sind vollständig zu reinigen. ♦ Wird die Dunstabzugshaube benutzt sind deren Filter mit Hilfe der Geschirr- spülmaschine zu reinigen. Nähere Informationen hierzu erteilt der Hausmeister.
Technische Einrichtung. Erforderliche Anschlüsse und Installationen für Strom (220 V) werden soweit wie möglich gemäß Bestellung des Ausstellers zur Verfügung gestellt. Selbstausführungen von Elektroinstallationen sowie die Nutzung von Wasserkochern und Kaffeemaschinen sind nicht zulässig. Für Schäden, die aus Leistungsschwankungen oder Unterbrechungen resultieren, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Technische Einrichtung a) Für die allgemeine Beleuchtung und Beheizung der Hallen sorgt die Siegerlandhalle. Sonderwünsche können nur auf Grund ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung erfüllt werden; die hierdurch bei der Siegerlandhalle entstehenden Kosten sind in vollem Umfang vom Austeller zu tragen. b)Anschlussmöglichkeiten für Lichtstrom (220V) – pro Stand ein Anschluss – stehen zur Verfügung. Von den vorhandenen Anschluss-Stellen werden die Zuleitungen bis zum Stand einschließlich Hauptsicherung und Hauptschalter sowie Zähleranordnung nur von Vertragsfirmen der Siegerlandhalle hergestellt. Darüber hinausgehende Kosten für die Zuleitung werden nach Anschlusswerten berechnet. Innerhalb des Standes können Installationen auch von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden. Sämtliche elektrische Apparate und Anlagen müssen den Vorschriften des VDE entsprechen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen des VDE nicht entsprechen oder deren Verbrauch größer ist als angemeldet, werden nicht angeschlossen und können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers von der Siegerlandhalle entfernt werden. c) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch unberechtigte Entnahme von Strom, Gas und Wasser oder durch unberechtigte Einleitung von Abwasser entstehen. Die Siegerlandhalle übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass bei Leistungsschwankungen oder höherer Gewalt technische Störungen auftreten oder auf Anordnung der Branddirektion oder der Stadtwerke die Lieferung unterbrochen wird.
Technische Einrichtung. Die technischen Einrichtungen der Häuser dürfen grundsätzlich nur vom Personal der vermietenden Partei bedient werden. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Für das Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet die vermietende Partei nicht.
Technische Einrichtung. Die technischen Einrichtungen der Häuser dürfen grundsätzlich nur vom Personal des Vermieters bedient werden. Ausnahmen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Für das Versagen irgendwelcher Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Veranstaltung beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nicht.

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  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Streitschlichtung 17.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ 17.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.