Betrieb Musterklauseln

Betrieb. 1.3.1 Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
Betrieb. Sämtliche Güter am selben Ort oder auf demselben eingezäunten Grundstück, die für die Nutzung durch dasselbe Unternehmen bestimmt sind.
Betrieb. 8.1 Der Kunde betreibt die TI-Komponenten nach den Bestimmungen der AGB und dieser BesGB, der Produktbeschreibung und Begleitdokumentation. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu dem geschützten Aufstellort nur der Kunde und die von ihm namentlich autorisierten Personen (z. B. das Fachpersonal) Zugang erhalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass ein Diebstahl oder eine Manipulation der TI-Komponenten unver- züglich nach Feststellung an PT gemeldet wird. Hinweise zum Erkennen einer möglichen Manipulation sind den Gebrauchsanweisungen der TI-Komponenten zu entnehmen.
Betrieb. Die administrative Verantwortung bezüglich des Serverbetriebs und regelmäßiger Wartung sowie insbesondere Maßnahmen zu Datenschutz, Datensicherheit und regelmäßige Datensicherung liegen beim Auftraggeber.
Betrieb. Die Telekom bietet die Betriebspakete – S (Reaktives Management) – L (Shared Management) an. Beim Betriebspaket S obliegt das Lösungsmanagement dem Kun- den. Dazu gehören Datensicherungen, Patch- und Releasemanage- ment, Monitoring und Überwachung, Incidentmanagement sowie Changemanagement. Die Telekom erbringt auf Abruf die unter Zif- fer 2.3.1 Betriebspaket S beschriebenen Leistungen. Für das Betriebspaket L ist beim Kunden eine statische IP-Adresse und ein VPN-Gateway Voraussetzung. Der entsprechende Internet- Zugang sowie die statische IP-Adresse sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Kunden die einen bestehenden Managementvertrag zu den Pro- dukten Customized Network Protect oder Business Network Protect haben, benötigen keinen gesonderten VPN-Zugang. Das Manage- ment erfolgt über die bestehende VPN-Verbindung. Sofern keine durch die Telekom betriebene Firewall vorhanden ist, muss für den dauerhaften Managementzugriff ein entsprechendes VPN-Gateway (bevorzugt Cisco ASA5505-BUN-K9) bereitgestellt werden. Dem Zugriff auf das zu betreibende System über die VPN- Verbindung muss zugestimmt werden. Während der Arbeiten an Business Client Protect ist die Telekom berechtigt, die Software au- ßer Betrieb zu nehmen. Die Telekom erbringt bei Betrieb L die unter Ziffer 2.3.2 Betriebspa- ket L beschriebenen Leistungen. Changemanagement ist nicht Leistungsbestandteil und kann als zusätzliche Leistung beauftragt werden (x. Xxxxxx 2.4).
Betrieb. 5.1 Feuerlöscher sind funktionsfähig zu erhalten.
Betrieb. Die VB ist mindestens an 4 Werktagen je Woche geöffnet, zurzeit im Regelfall mindestens 27 Stunden. Eine Schließung der VB an Öffnungstagen soll nach Möglichkeit vermieden werden. Bei Abwe- senheit wegen Urlaub, Fortbildung, Krankheit usw. werden die Beratungskräfte durch Aushilfen vertreten. Stadt und VB werden eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Bürger pflegen. Die VB infor- miert Rat und Verwaltung regelmäßig über Erfahrungen aus der Verbraucherberatung, insbe- sondere in ihrem Jahresbericht. Sie stellt ihre Arbeit bei Bedarf in Ausschüssen vor. Die Stadt kann der VB Vorschläge und Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
Betrieb. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH betreibt die Lernplattform nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und übernimmt daher insbesondere im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder den unterbrechungsfreien, jederzeit abrufbaren Betrieb der gegenständlichen Lernplattform und ihrer Inhalte. Die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH wird stets um die raschest mögliche Beseitigung von Störungen jeder Art bemüht sein. Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Lernplattform erwachsen, wird unabhängig von deren Ursachen außer im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schädigung der Teilnehmer/innen durch die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Jede Einbindung einzelner Seiten dieser Lernplattform in fremde Frames ist zu unterlassen. Jede Veränderung oder Verfälschung von Informationsinhalten innerhalb der Lernplattform ist verboten. Die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH übernimmt im Falle der unerlaubten Legung von Links keine Haftung für die verlinkten Websites und die dort vermittelten Informationen; für den Inhalt einer unerlaubt verlinkten Website ist ausschließlich der/die Inhaber/in der jeweilig verlinkten Website verantwortlich. Inhalte der Lernplattform, die nach Ansicht der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH eine ehrenrührige, beleidigende oder einem gesetzlichen Verbot unterliegende Gesinnung widerspiegeln, eine mögliche Verletzung von Schutzrechten, wie etwa dem Marken- oder Urheberrechtschutz darstellen, oder in sonstiger rechtswidriger oder unangemessener Weise verwendet werden, müssen auf Verlangen der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH sofort gelöscht werden. Bei Erlangung der Kenntnis von diesbezüglichen Rechtsverletzungen kann auch die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH diese Inhalte umgehend von der Lernplattform entfernen.
Betrieb. 1. Der MRI wird vom KSL betrieben. Das KSL verpflichtet sich zu einem die medizini- schen und technischen Anforderungen entsprechenden Betrieb mit dazu geeignetem und ausgebildetem Fachpersonal.