Betrieb. Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:
Betrieb. 1.3.1 Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:
1.3.2 Leistungen der Stadt: - Betreiben und zur Verfügung stellen von Hard- und Software inklusive der dazu erforderlichen Dienstleis tungen (Server mit Systemsoftware sowie dazugehöri ge Installations- und Dienstleistungen, Signaturgeräte, Signaturkarten, Server-Software und Datenbank-, Sig natur- und Archivsoftware nach Vorgabe der Stadt) - Unterstützungsleistungen beim regelmäßigen Aus tausch von Signaturen - Betreiben des Registerverfahrens - Betreiben der Signaturarchitektur - Betreiben des Archivsystems - Betreiben einer Testumgebung - Speicherplatzbereitstellung über das SAN - Datensicherung und Wiederherstellung des geeigne ten Personenstandsregisterverfahrens, der Signatur und Archivinfrastruktur - Unterstützung bei der Fortschreibung des Betriebs und Sicherheitskonzepts - Steuerung des Verfahrensbetriebs - Änderungsmanagement - Konfigurationsmanagement - Koordination von regelmäßigen Betriebsbesprechun gen - Einweisung der Anwender
1.3.3 Leistungen der Kommune: - Bereitstellen der erforderlichen Informationen und Ressourcen (z. B. Informationen zur vorhandenen Tech nik, Bereitstellen von Räumen bei Besprechungen) - Mitwirkung beim Betrieb des Verfahrens durch fach lich qualifizierte Mitarbeiter/innen und Benennung eines fachlichen und technischen Verfahrensverant wortlichen - Sicherstellung einer zentralen Weiterleitung von Ver fahrensproblemen und -störungen - Bereitstellung, Betrieb und Support der erforder lichen, eigenen, arbeitsplatzbezogenen Hard- und Soft ware, insbesondere Signaturkarten, Lesegeräte, Scan ner, inkl. Ersatzbeschaffungen und Durchführung ei gener lokaler Installationen - Netz-/Leitungsanbindung bereitstellen - Einrichten und Durchführen der Benutzerverwaltung - Teilnahme an den regelmäßigen Projekt- und Be triebsbesprechungen
Betrieb. Als Betrieb gilt die Hauptverwaltung, die Niederlassung, die Filiale, die Zweigstelle oder die sonstige ständige Vertre- tung des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer eingestellt wird. Wird der Arbeitnehmer auf einer Arbeitsstelle eingestellt, so gilt die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Betrieb.
Betrieb. Sämtliche Güter am selben Ort oder auf demselben eingezäunten Grundstück, die für die Nutzung durch dasselbe Unternehmen bestimmt sind.
Betrieb. Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht: Xxxxxx Xxxxx Xxxx Xxxxx Bürgermeister/Werkleiter Stellvertreter des Eigenbetriebes „Kommunales Rechenzentrum der Stadt Cottbus“
Betrieb. 8.1 Der Kunde betreibt die TI-Komponenten nach den Bestimmungen der AGB und dieser BesGB, der Produktbeschreibung und Begleitdokumentation. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass zu dem geschützten Aufstellort nur der Kunde und die von ihm namentlich autorisierten Personen (z. B. das Fachpersonal) Zugang erhalten. Der Kunde muss sicherstellen, dass ein Diebstahl oder eine Manipulation der TI-Komponenten unver- züglich nach Feststellung an PT gemeldet wird. Hinweise zum Erkennen einer möglichen Manipulation sind den Gebrauchsanweisungen der TI-Komponenten zu entnehmen.
8.2 Der Kunde hat beim Betrieb der TI-Komponenten sicherzustellen, dass PT zu jeder Zeit in der Lage ist, den Verbleib und den Status des Konnektors und den Aufenthaltsort des Kartenterminals festzustellen, um dies den Aufsichtsstellen pflichtgemäß mitzuteilen. Der Kunde wird jedes Verhalten unterlassen, das die PT an der Umsetzung dieser Pflicht hindert.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen während des Betriebs der TI-Komponenten vorzunehmen, die erforderlich sind, um geänderten Zulassungsauflagen zu genügen, die von PT oder dem Hersteller oder den Nutzern von TI-Komponenten aufgrund behördlicher Vorgaben umzusetzen sind. Hierunter können auch organisatorische Umgestaltungen in der Praxis des Kunden gehören.
8.4 Kommt der Kunde diesen Betriebspflichten trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist PT berechtigt, die TI-Komponenten beim Kunden zu sperren. Bei Gefahr in Verzug für die Sicherheit von TI-Systemen, die ein Zuwarten nicht erlauben, kann PT die Sperrung auch ohne Mahnung vornehmen. Verstößt ein Kunde nach einer Entsperrung er- neut gegen seine Betriebspflichten, kann PT eine dauerhafte Sperrung vornehmen und den Vertrag fristlos kündigen.
Betrieb. Die Telekom bietet die Betriebspakete – S (Reaktives Management) – L (Shared Management) an. Beim Betriebspaket S obliegt das Lösungsmanagement dem Kun- den. Dazu gehören Datensicherungen, Patch- und Releasemanage- ment, Monitoring und Überwachung, Incidentmanagement sowie Changemanagement. Die Telekom erbringt auf Abruf die unter Zif- fer 2.3.1 Betriebspaket S beschriebenen Leistungen. Für das Betriebspaket L ist beim Kunden eine statische IP-Adresse und ein VPN-Gateway Voraussetzung. Der entsprechende Internet- Zugang sowie die statische IP-Adresse sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Kunden die einen bestehenden Managementvertrag zu den Pro- dukten Customized Network Protect oder Business Network Protect haben, benötigen keinen gesonderten VPN-Zugang. Das Manage- ment erfolgt über die bestehende VPN-Verbindung. Sofern keine durch die Telekom betriebene Firewall vorhanden ist, muss für den dauerhaften Managementzugriff ein entsprechendes VPN-Gateway (bevorzugt Cisco ASA5505-BUN-K9) bereitgestellt werden. Dem Zugriff auf das zu betreibende System über die VPN- Verbindung muss zugestimmt werden. Während der Arbeiten an Business Client Protect ist die Telekom berechtigt, die Software au- ßer Betrieb zu nehmen. Die Telekom erbringt bei Betrieb L die unter Ziffer 2.3.2 Betriebspa- ket L beschriebenen Leistungen. Changemanagement ist nicht Leistungsbestandteil und kann als zusätzliche Leistung beauftragt werden (x. Xxxxxx 2.4).
2.3.1 Betriebspaket S – Bereitstellung einer 1st Level-Hotline täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr (Störungsannahme) – Bereitstellung 2nd Level Support an Werktagen (montags bis freitags) 8.00 bis18.00 Uhr (außerhalb der Zeiten mittels Herbei- ruf) – Ggf. Unterstützung durch gesicherte Remoteverbindung – Herstellung des 3rd-Levelkontakts zum Hersteller (Einstellung Ticket durch die Telekom)
2.3.2 Betriebspaket L – Bereitstellung einer 1st Level-Hotline täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr (Störungsannahme) – Bereitstellung 2nd Level Support an Werktagen (montags bis freitags) 8.00 bis18.00 Uhr (außerhalb der der Zeiten mittels Herbeiruf) – Ggf. Unterstützung durch gesicherte Remoteverbindung – Kontakt zum Hersteller bereitstellen (3rd Level Zugang) – Überwachung der VPN Verbindung und Verfügbarkeit per SNMP – Einspielen von Patches und Fixes / Einspielung neuerer Soft- wareversion in Abstimmung mit dem Kunden – Unterstützung bei Datenwiederherstellung verschlüsselter Fest- platten – Regelmäßige Sicherung der Kundenkonfiguration (Sicherung der D...
Betrieb. Die administrative Verantwortung bezüglich des Serverbetriebs und regelmäßiger Wartung sowie insbesondere Maßnahmen zu Datenschutz, Datensicherheit und regelmäßige Datensicherung liegen beim Auftraggeber.
Betrieb. Die VB ist mindestens an 4 Werktagen je Woche geöffnet, zurzeit im Regelfall mindestens 27 Stunden. Eine Schließung der VB an Öffnungstagen soll nach Möglichkeit vermieden werden. Bei Abwe- senheit wegen Urlaub, Fortbildung, Krankheit usw. werden die Beratungskräfte durch Aushilfen vertreten. Stadt und VB werden eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Bürger pflegen. Die VB infor- miert Rat und Verwaltung regelmäßig über Erfahrungen aus der Verbraucherberatung, insbe- sondere in ihrem Jahresbericht. Sie stellt ihre Arbeit bei Bedarf in Ausschüssen vor. Die Stadt kann der VB Vorschläge und Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
Betrieb. 2.1. Abweichungen zur Standardabgrenzung der Netzführungszuständigkeiten zwischen den Netzfüh- rungsstellen nur bei Bedarf beschreiben. Hinweis: Die Abgrenzung ist in den Netzanschlussre- geln des Übertragungsnetzbetreibers vom 01.04.06 beschrieben und Anlage 1a und 1b enthält einen Schaltplan mit Angabe der Zuständigkeit der Schaltverfügung und des Schaltbetriebes.
2.2. Die Steuerung und Überwachung aller Betriebsmittel erfolgt grundsätzlich über Fernsteuerung durch die jeweils zuständige Netzführungsstelle. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen berechtigt sein, Schalthandlungen durchzuführen und Anweisungen zu geben.
2.3. Der Normalschaltzustand am Verknüpfungspunkt wird durch die ZNL des Netzbetreibers fest- gelegt. Dies gilt auch für die Sternpunkterdung und die Einstellung des Kompensationsgrades bei der induktiven Sternpunkterdung.
2.4. Die Festlegung des Spannungssollwertes und die Spannungshaltung am Übergabepunkt oblie- gen dem Netzbetreiber.
2.5. Soweit Netzumschaltungen Einfluss auf die Betriebsführung des jeweils anderen Vertragspart- ners haben, sind sie vorher der zuständigen Netzführungsstelle bekannt zu machen. Zur unter- brechungsfreien Umschaltung von Netzteilen des Netzkunden innerhalb seines Netzes ist es er- laubt, zwei Übergabepunkte des Netzbetreibers über das Netz des Netzkunden nach Absprache kurzzeitig miteinander zu kuppeln.
2.6. Vor der Einschaltung von Reserveanschlüssen ist die Zustimmung der zuständigen Netzfüh- rungsstelle des Netzbetreibers einzuholen.
2.7. Jede der zuständigen Netzführungsstellen gewährleistet, dass sie jederzeit telefonisch erreichbar ist.
2.8. Beschreibung von schalttechnischen und netzbetrieblichen Besonderheiten.