ECKPUNKTE EINER ALTERNATIVEN REGIONALENTWICKLUNG Musterklauseln

ECKPUNKTE EINER ALTERNATIVEN REGIONALENTWICKLUNG. In der Mitteldeutschen Region müssen aus unserer Sicht zwei grundlegende Voraussetzungen für eine al- ternative sozial-ökologische Regionalpolitik geschaf- fen werden: Erstens müsste der gesamte politische Prozess zum Strukturwandel demokratisiert werden. Zweitens müsste die Mibrag stärker reguliert oder in öffentliche Hand überführt werden. Demokratisierung und Mitbestimmung ermöglichen Der Strukturwandel verläuft in Sachsen-Anhalt bisher in traditionellen politischen und verwaltungstechni- schen Bahnen. Dadurch entsteht für die Menschen in den Landkreisen der Eindruck, der Prozess sei intrans- parent und nicht an ihren Bedürfnissen orientiert. Die Politik versucht vereinzelt, diesen Eindruck aufzubre- chen und durch Partizipationsformate zu ergänzen. Das reicht aber nicht. Der Prozess muss stärker an demokratischen Kriterien ausgerichtet werden und Partizipation ermöglichen. Das zeigen nicht zuletzt die Ergebnisse der Zukunftswerkstätten in den Landkrei- EINE LINKE TRANSFORMATIONSSTRATEGIE FÜR DIE MITTELDEUTSCHE REGION sen. Strukturwandel muss als Instrument verstanden werden, Bürger*innen handlungsfähig zu machen und damit auch rechten Bewegungen das Wasser abzu- graben (siehe Kap. 2.4). Ein demokratischer Struktur- wandel – das ergeben die Gespräche in der Region – kann ein Hebel sein, um politische Perspektivlosigkeit und Hierarchiegläubigkeit aufzulösen. «Ein gelungener Strukturwandel bedarf […] eines Leitbilds, das die Re- alitäten vor Ort einbezieht», schreibt Xxxx Xxxxxx, «aber auch die Zivilgesellschaft muss in die Lage versetzt werden, maßgeblich auf die grundsätzliche Orien- tierung und den Einsatz von Fördermitteln Einfluss zu nehmen» (Troost 2019). Dafür müssen die Gremien der Metropolregion und der Landesregierung konsequent für die Zivil- gesellschaft, für Sozialpartner und weitere Akteu- re wie Bildungsträger oder politische Stiftungen geöffnet werden, indem etwa in den Gremien ei- ne sogenannte Drittelparität eingeführt wird: Je ein Drittel der Sitze (oder Anteile) erhalten a) politische Entscheidungsträger*innen (Kommunen, Kreise, Land), b) Vertreter*innen der Wirtschaft (Industrie-, Handels- und Handwerkskammern) und c) Gewerk- schaften und Zivilgesellschaft (Umwelt-, Sozialverbän- de, Bürgerinitiativen etc.) in Verbindung mit wissen- schaftlichen Akteuren aus Bereichen wie Wirtschafts-, Transformations- und Sozialforschung (Sander et al. 2020). Des Weiteren müssen diese Akteure die Möglichkeit bekommen, tatsächlich demokratisch mitzube...