Common use of Eigentum am LEO, Xxxxxxxxx, Rückgabe und Sperrung herauszugebender XXX Clause in Contracts

Eigentum am LEO, Xxxxxxxxx, Rückgabe und Sperrung herauszugebender XXX. a.) Eigentum am LEO: Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die LEO im Eigentum von DKV oder des Dritten, der im Zeitpunkt der Überlassung des LEO an den Kunden Eigentümer des LEO war. b.) Austausch von LEO: Etwaige Beschädigungen oder Funktionsfehler des LEO hat der Kunde dem DKV unverzüglich mitzuteilen. DKV wird dem Kunden ein neues LEO im Austausch zur Verfügung stellen. Für Fremdgeräte hat sich der Kunde an den Servicepartner zu wenden. Liegt ein/e von Kunden zu vertretende Beschädigung oder Funktionsfehler vor, kann DKV den Austausch von der Übernahme der Kosten des Ersatzes abhängig machen. Etwaige Ansprüche des DKV gegen den Kunden aufgrund solcher Beschädigungen und Funktionsfehler bleiben davon unberührt. c.) Rückgabe von XXX: Nach Ablauf der Geltungsdauer, nach Abbestellung oder Abmeldung eines LEO, dem Ende der Geschäftsbeziehung sowie dann, wenn sie gesperrt (Ziffer 12.), ungültig oder in funktionsbeeinträchtigender Weise beschädigt worden sind, sind die LEO unverzüglich und unaufgefordert an DKV herauszugeben. Sofern es sich bei den LEO um CARDs handelt, sind diese durch den Kunden zu vernichten und unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/XXXXxxxxxx abzumelden. Alternativ kann der Kunde die Vernichtungserklärung auch an seinen Kundenberater senden. Für Geräte und Einrichtungen im Sinne von Ziffer 3.c.) gelten vorrangig die jeweiligen Richtlinien. Fremdgeräte können beim Servicepartner zurückgegeben werden. Die DKV Mobile CARD Application, Apps oder sonstige Anwendungen von mobilen Endgeräten sind zu deinstallieren. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den LEO ist ausgeschlossen. d.) Sperrung herauszugebender LEO: DKV ist berechtigt, XXX, die nach Ziffer 6. c.) vom Kunden herauszugeben sind, bei den DKV Servicepartnern zu sperren. Die Bestimmungen in Ziffer 12. bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigentum am LEO, Xxxxxxxxx, Rückgabe und Sperrung herauszugebender XXX. a.) Eigentum am LEO: Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die LEO im Eigentum von DKV oder des Dritten, der im Zeitpunkt der Überlassung des LEO an den Kunden Eigentümer des LEO war. b.) Austausch von LEO: Etwaige Beschädigungen oder Funktionsfehler des LEO hat der Kunde dem DKV unverzüglich mitzuteilen. DKV wird dem Kunden ein neues LEO im Austausch zur Verfügung stellen. Für Fremdgeräte hat sich der Kunde an den Servicepartner zu wenden. Liegt ein/e von Kunden zu vertretende Beschädigung oder Funktionsfehler vor, kann DKV den Austausch von der Übernahme der Kosten des Ersatzes abhängig machen. Etwaige Ansprüche des DKV gegen den Kunden aufgrund solcher Beschädigungen und Funktionsfehler bleiben davon unberührt. c.) Rückgabe von XXX: Nach Ablauf der Geltungsdauer, nach Abbestellung oder Abmeldung eines LEO, dem Ende der Geschäftsbeziehung sowie dann, wenn sie gesperrt (Ziffer 12.), ungültig oder in funktionsbeeinträchtigender Weise beschädigt worden sind, sind die LEO unverzüglich und unaufgefordert an DKV herauszugeben. Sofern es sich bei den LEO um CARDs handelt, sind diese durch den Kunden zu vernichten und unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/XXXXxxxxxx abzumelden. Alternativ kann der Kunde die Vernichtungserklärung auch an seinen Kundenberater senden. Für Geräte und Einrichtungen im Sinne von Ziffer 3.c.) gelten vorrangig die jeweiligen Richtlinien. Fremdgeräte können beim Servicepartner zurückgegeben werden. Die DKV Mobile CARD Application, Apps oder sonstige Anwendungen von mobilen Endgeräten sind zu deinstallieren. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den LEO ist ausgeschlossen. d.) Sperrung herauszugebender LEOXXX: DKV ist berechtigt, XXX, die nach Ziffer 6. c.) vom Kunden herauszugeben sind, bei den DKV Servicepartnern zu sperren. Die Bestimmungen in Ziffer 12. bleiben unberührt.

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Eigentum am LEO, Xxxxxxxxx, Rückgabe und Sperrung herauszugebender XXX. a.) Eigentum am LEO: Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die LEO im Eigentum von DKV oder des Drittenverbundenen Partners, der im Zeitpunkt der Überlassung des LEO an den Kunden Eigentümer des LEO war. b.) Austausch von LEO: Etwaige Beschädigungen oder Funktionsfehler des LEO hat der Kunde dem DKV unverzüglich mitzuteilen. DKV wird dem Kunden ein neues LEO im Austausch zur Verfügung stellen. Für Fremdgeräte hat sich der Kunde an den Servicepartner zu wenden. Liegt ein/e von vom Kunden zu vertretende Beschädigung oder Funktionsfehler vor, kann DKV den Austausch von der Übernahme der Kosten des Ersatzes abhängig machen. Etwaige Ansprüche des DKV gegen den Kunden aufgrund solcher Beschädigungen und Funktionsfehler bleiben davon unberührt. c.) Rückgabe von XXX: Nach Ablauf der Geltungsdauer, nach Abbestellung oder Abmeldung eines LEO, dem Ende der Geschäftsbeziehung sowie dann, wenn sie gesperrt (Ziffer 12.), ungültig oder in funktionsbeeinträchtigender Weise beschädigt worden sind, sind die LEO unverzüglich und unaufgefordert an DKV herauszugeben. Sofern es sich bei den LEO um CARDs handelt, sind diese durch den Kunden zu vernichten und unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xxx/XXXXxxxxxx abzumelden. Alternativ kann der Kunde die Vernichtungserklärung auch an seinen Kundenberater senden. Für Geräte und Einrichtungen im Sinne von Ziffer 3.c.) gelten vorrangig die jeweiligen RichtlinienBesonderen Bedingungen. Fremdgeräte können beim Servicepartner zurückgegeben werden. Die DKV Mobile CARD Application, Apps oder sonstige Anwendungen von mobilen Endgeräten sind zu deinstallieren. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den LEO ist ausgeschlossen. d.) Sperrung herauszugebender LEO: DKV ist berechtigt, XXX, die nach Ziffer 6. c.) vom Kunden herauszugeben sind, bei den DKV Servicepartnern zu sperren. Die Bestimmungen in Ziffer 12. bleiben unberührt.

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