Eigentumsgrenzen bei Erzeugungsanlagen und Speichern. Grundsätzlich werden Erzeugungsanlagen und Speicher an die Übergabestelle der Bezugsanlage angeschlossen (gemäß VDE-AR-N 4105). In diesen Fällen gelten die Vorgaben der NAV entspre- chend. Insbesondere ist der Netzbetreiber Eigentümer des Netzanschlusses (vgl. § 8 Abs. 1 NAV).
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Samples: Technische Anschlussbedingungen, Technische Anschlussbedingungen
Eigentumsgrenzen bei Erzeugungsanlagen und Speichern. Grundsätzlich werden Erzeugungsanlagen und Speicher an die Übergabestelle der Bezugsanlage angeschlossen (gemäß VDE-AR-N 4105). In diesen Fällen gelten die Vorgaben der NAV entspre- chendentsprechend. Insbesondere ist der Netzbetreiber Eigentümer des Netzanschlusses (vgl. § 8 Abs. 1 NAV).
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Samples: Technische Anschlussbedingungen
Eigentumsgrenzen bei Erzeugungsanlagen und Speichern. Grundsätzlich werden Erzeugungsanlagen und Speicher an die Übergabestelle der Bezugsanlage Bezugs- anlage angeschlossen (gemäß VDE-AR-N 4105). In diesen Fällen gelten die Vorgaben der NAV entspre- chendentsprechend. Insbesondere ist der Netzbetreiber enm Eigentümer des Netzanschlusses (vgl. § 8 Abs. 1 NAV).
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Samples: Technische Anschlussbedingungen (Tab) Niederspannung