Common use of Eingabekontrolle, Änderungshistorie Clause in Contracts

Eingabekontrolle, Änderungshistorie. Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in IT-Systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle), insbesondere Änderungshistorie • Protokollierung der Eingaben/Änderungen für alle Mitarbeiter durch Protokollierungssystem mit Auswertungsmöglichkeiten • Alle relevanten Nutzeraktivitäten werden protokolliert • Protokollierung der Administrationstätigkeiten, Dienstleistertätigkeiten

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Abs. 3 Dsgvo