Nutzungsumfang Musterklauseln

Nutzungsumfang. In dem Dokumente-Ordner werden dem Anleger Abrechnungen, Depotauszüge, Mitteilungen und allgemeine Anlegerinformationen, die den Geschäftsverkehr mit der USB betreffen, bereitgestellt (nachfolgend „Mitteilungen“).
Nutzungsumfang. 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Nutzungsumfang. NGR In dem Dokumente-Ordner werden dem Anleger Abrechnungen, Depotauszüge, Mitteilungen und allgemeine Anlegerinformationen, die den Geschäftsverkehr mit der USB betreffen, bereit- gestellt (nachfolgend „Mitteilungen“).
Nutzungsumfang. (1) Bei Nutzung der Postbox übermittelt die Bank auf diesem Weg für alle derzeitigen und zukünftig unterhaltenen Konten des Kunden und sonstigen Vertragsbeziehungen alle Mitteilungen und Informationen wie z.B. Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse, Angebote zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen oder Entgelte (nachfolgend zusammen als „Mitteilungen“ bezeichnet). Die Über- mittlung der Mitteilungen in der Postbox erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger durch das Einstellen von Dateien in einem gängigen Format (z.B. PDF). Kontoauszüge mit den Buchungsvorgängen eines Monats werden jeweils nachträglich zu Beginn des folgenden Monats in die Postbox eingestellt. Der Kunde kann sich die in der Postbox bereitgestellten Mitteilungen online ansehen, ausdrucken und/oder herunterladen.
Nutzungsumfang. 2.2.1 Mit Kaufpreiszahlung bzw. Zahlung der Mietgebühr erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares sowie zeitlich unbeschränktes bzw. im Fall der Softwaremiete ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, Exasuite auf einem oder mehreren dedizierten Servern („Cluster“) zu betreiben und Exasol Clients und Treiber zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist gemäß den im Angebot genannten Parametern (Rohdatenvolumen/DB RAM) beschränkt. Sofern im Angebot nicht anderweitig geregelt, kann die Lizenz produktiv genutzt werden (Produktivlizenz). Wird dem Vertragspartner nur eine Entwicklungslizenz bzw. Testlizenz eingeräumt, so ist keine Produktivnutzung gestattet, sondern nur eine Nutzung zu Entwicklungszwecken bzw. Testzwecken. Das Produkt Exasol One ist limitiert auf 1 TB Rohdatenvolumen und einem Datenbankknoten.
Nutzungsumfang. 2.1. SUMMIT räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, einfaches, räumlich beschränktes Nutzungs- recht an den Vertragsgegenständen ein, jedoch nur für das zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließ- lich für das Land eingeräumt, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.
Nutzungsumfang. 1.3.1. Die Software darf nur während der Vertragslaufzeit, durch autorisierte Nutzer, für interne Geschäftszwecke des Kunden und unter strikter Wahrung der in diesem Vertrag festgesetzten Grenzen genutzt werden. Der genaue Umfang der Nutzungsrechte des Kunden ist insbesondere dem Bestelldokument, der Dokumentation und dem Lizenzleitfaden zu entnehmen. Sofern im Bestelldokument nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich der Begriff der autorisierten Nutzer auf die Mitarbeiter des im Bestelldokument benannten Kunden und gegebenenfalls seiner Verbundenen Unternehmen i.S.d. Lizenzleitfadens.
Nutzungsumfang. 4.1 Der Betreiber erhält an der Software ein einfaches, nicht unterlizensierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
Nutzungsumfang. 2.1.2.2.1. Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst die Nutzung der Artikeldaten der vereinbarten Marken in den vereinbarten Sprachen Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Daten einer Länderbeschränkung unterliegen. Die Nutzung der Daten außerhalb der erlaubten Länder liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Nutzungsumfang. 2.1.4.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Datenbank stets korrekt und vollständig zu übertragen, soweit nicht diese Geschäftsbedingungen oder andere Vereinbarungen in Textform Abweichendes regeln.