Einhaltung der Anweisungen. Der Datenverantwortliche erkennt an und stimmt zu, dass er der Datenverantwortliche für die personenbezogenen Daten ist und Jotform der Datenverarbeiter dieser Daten ist. Der Datenverarbeiter darf nur im Rahmen der Anweisungen des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten oder benutzen. Wenn der Datenverarbeiter davon ausgeht, dass eine Anweisung des Datenverantwortlichen gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, soll er den Datenverantwortlichen ohne zeitliche Verzögerung darüber unterrichten. Wenn der Datenverarbeiter die personenbezogenen Daten aus rechtlichen Gründen nicht wie angewiesen verarbeiten kann, dann wird der Datenverarbeiter
Einhaltung der Anweisungen. Der Datenverantwortliche erkennt an und stimmt zu, dass er für die personenbezogenen Daten verantwortlich ist und Jotform diese als Datenverarbeiter verarbeitet. Der Datenverarbeiter darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Anweisungen und im Rahmen des einschlägigen Rechts erfassen, verarbeiten und nutzen.