einkalkulierte Erlöse. Die Urkalkulation der Nachunternehmer sind mit entsprechenden Angaben der Punkte 1 bis 4 darzulegen. Die Kalkulation von Nachtragsangeboten des Hauptauftragnehmers und des Nachunternehmers sind mit entsprechenden Angaben der Punkte 1 bis 4 darzulegen. Das gilt auch für die Nachunternehmer.