Versicherte Ereignisse Musterklauseln
Versicherte Ereignisse. Die Garantie gilt für folgende Ereignisse :
4.2.1.2.1 bei schwerer Krankheit, schwerem Unfall mit Personenschaden oder Tod : ◼ des Versicherten, seines/seiner Ehegatten/Ehegattin bzw. Lebenspartners/Lebenspartnerin, seiner Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie, seiner Schwiegereltern oder einer Person, die namentlich auf dem Reiseformular genannt ist und den Versicherten auf der Reise begleitet, ◼ von Schwägern, Schwägerinnen, Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern des Versicherten, ◼ der Person, die während der Reise die beruflichen Tätigkeiten des Versicherten übernimmt, wenn es sich um eine einzige Person handelt, vorausgesetzt, der Versicherte kann eine Be- scheinigung des Arbeitgebers sowie ein ärztliches Attest oder gegebenenfalls eine Sterbeur- kunde vorlegen, ◼ der Person, die sich während des Zeitraums der Reise um die minderjährigen Kinder des Ver- sicherten kümmert. Als schwere Krankheit gilt : eine von einer anerkannten ärztlichen Stelle festgestellte Verände- rung des Gesundheitszustands, die ein Verlassen des Zimmers nicht erlaubt (Ausgang nicht gestattet) und die Einstellung jeglicher beruflichen oder sonstigen Aktivitäten impliziert; als schwerer Unfall gilt : eine vonseiten des Geschädigten nicht beabsichtigte körperliche Beein- trächtigung infolge eines plötzlichen Einwirkens einer äußeren Ursache, die jegliche Fortbewe- gung mit eigenen Mitteln unmöglich macht; die Gesellschaft versichert den Versicherten lediglich gegen die Folgen von Krankheiten und Unfällen, die nach dem Buchungsdatum der Reise eingetreten sind; gedeckt sind auch Rückfälle bei bereits zuvor bestehenden Krankheiten, sofern diese Rückfälle nicht während des Monats vor dem Abschluss dieser Garantie festgestellt worden sind;
4.2.1.2.2 bei Verspätung oder Ausfall des öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem sich der Versicherte zu seinem Abreisepunkt (Flughafen, Bahnhof) begibt, infolge rechtswidriger Streiks,
4.2.1.2.3 wenn der Versicherte Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines Einwirkens durch höhere Gewalt wird, der/das sich auf der Strecke ereignet, auf welcher der Versicherte sich zu seinem Abreisepunkt (Flughafen, Bahnhof) begibt; als Unfall gilt : ein Unfall mit Personenschaden oder mit Sachschaden, der als Schadensfall bei einem Versicherer gemeldet wird und durch den das Fahrzeug nicht mehr unter den normalen Sicherheitsbedingungen bewegt werden kann; die Garantie gilt allerdings nicht bei Verkehrsstörungen oder Ereignissen, die eine Fortbewegung unmögli...
Versicherte Ereignisse. Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.
Versicherte Ereignisse. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch den Eintritt eines versicherten Ereignisses im Sinne von Teil B 1.1 und Teil B 1.2 die Reiseunfä- higkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist. Der Antritt der Reise kann ihr deshalb objektiv nicht zugemutet werden.
Versicherte Ereignisse. Die ausdrücklich aufgeführten Situationen oder Ereignisse, für die Sie im Rahmen dieses Versicherungs- Vertrags Versicherungsschutz haben.
Versicherte Ereignisse. Der Sperrservice kann bei Diebstahl, Verlieren und Abhandenkommen von versicherten Sachen rund um die Uhr durch die versicherten Personen in Anspruch genommen werden.
Versicherte Ereignisse. Bei bestimmten Ereignissen, die die versicherte Person der Beitragsrückzahlung betreffen, er- bringen wir Leistungen aus der Beitragsrückzah- lung. Als versicherte Ereignisse gelten der Erle- bens- und Todesfall, sowie ein schwerer Unfall in der Rückzahlungsphase.
Versicherte Ereignisse. Die in den einzelnen Versicherungssparten angeführten versicherten Ereignisse sind taxativ angeführt. Eine analoge Ausdehnung auf ähnliche, nicht angeführte Ereignisse ist ausgeschlossen. II Vermittler bzw. Hilfspersonen Kein Vermittler ist ermächtigt, durch mündliche oder schriftliche Nebenabsprachen einen von den angeführten Allgemeinen und Ergänzenden Versicherungsbedingungen abweichenden Versicherungsschutz zuzusagen, oder eine für den Versicherer bindende Beurteilung eines Sachverhaltes vorzunehmen.
Versicherte Ereignisse. Versichert sind unvorhersehbare Krankheiten, unvorhersehbare Komplikationen bei Schwan- gerschaft und Unfälle während vorübergehenden Auslandsreisen, die innerhalb der Versicherungs- dauer eintreten und notfallmässig bei einem Arzt oder in einem Spital behandelt werden müssen. Sanitas übernimmt Behandlungen, welche die Leistungserbringer während der Versicherungs- dauer durchführen, in Ergänzung zu allen in- und ausländischen gesetzlichen und privaten Ver- sicherungen. Leisten andere Versicherungen ebenfalls ergänzend oder nachrangig, gelten die gesetzlichen Regeln bei Mehrfachversicherung. Honorar- und Tarifvereinbarungen zwischen dem Leistungserbringer und der versicherten Person sind für Sanitas unverbindlich. Leistungserbringer sind Personen oder Einrich- tungen die für den Versicherten medizinische Dienstleistungen anbieten wie z. B. Ärzte, Apo- theken, Spitäler. Sanitas entschädigt Leistungen nach landesüb- lichem Tarif. Überhöhte oder nicht tarifentspre- chende Ansätze werden angemessen gekürzt. Die Abrechnung mit dem Versicherten erfolgt in Schweizer Franken. Voraussetzung für die Leistungen von Sanitas ist, dass − der Versicherte die ETI-Einsatzzentrale des Versicherungsnehmers sofort kontaktiert und die notwendige Hilfe von der Einsatzzent- rale angeordnet, organisiert und koordiniert wird. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Versicherte den Versicherungsnehmer ohne Verschulden nicht rechtzeitig benachrichtigt, die Meldung jedoch bei erster Gelegenheit nachholt, − der Versicherungsnehmer laufend über die Veränderungen des Gesundheitszustandes informiert wird. Der Versicherte hat den Anordnungen der ETI-Einsatzzentrale und behandelnden Ärzte, wenn nicht Gefahr im Verzuge ist, Folge zu leis- ten (Art. 38a Abs. 1 VVG). Hat der Versicherte diese Pflichten in nicht zu entschuldigender Weise ver-
Versicherte Ereignisse. Als versicherte Ereignisse gelten die durch eine bestehende Kasko- oder Dieb- stahlversicherung gedeckten Schäden am Mietfahrzeug (exkl. Inventar).
Versicherte Ereignisse. Die Versicherungsdeckung ist ausschliesslich Teil der Zusatz- deckung «24 h CarAssistance Top» und besteht für die Gel- tendmachung von Ansprüchen aus Ereignissen im privaten oder öffentlichen Verkehr und von Ansprüchen aus der Be- nützung eines versicherten Fahrzeuges.
