Common use of Einreichung und Widerruf von Aufträgen Clause in Contracts

Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).

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Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen Einreichung für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).

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