Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge). (2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung oder beleghaft mit Vordruck 4710. (3) Für die beleglose Einreichung per Datenfernübertragung stehen folgende (Kommunika- tions-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FIN - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über E- BICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl (Verfahrens- regeln EBICS)“ bzw. die für die Nutzung der SWIFT-Dienste und -Produkte geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationen der im SWIFTNet FIN- Service angebotenen Nachrichtentypen („Message Typs, MT“) gemäß „SWIFT User Hand- book“. (4) Beleghafte Aufträge kann das Einlagenkreditinstitut nach dem Zugang des Auftrags bei der Bank nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf möglich. Der Wider- ruf von per Datenfernübertragung erteilten Aufträgen ist ausgeschlossen.
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Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung oder beleghaft mit Vor- druck 41361 (AZV-Überweisungen) bzw. Vordruck 47104710 (Liquiditätsüberträge). Beleghafte AZV-Überweisungen gelten mit dem Geschäftstag des Zugangs beim Rechenzentrum der Bank als eingereicht.
(3) Für die beleglose Einreichung per Datenfernübertragung stehen folgende (Kommunika- tions-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FIN - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über E- BICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl (Verfahrens- regeln EBICS)“ bzw. die für die Nutzung der SWIFT-Dienste und -Produkte geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationen der im SWIFTNet FIN- Service angebotenen Nachrichtentypen („Message Typs, MT“) gemäß „SWIFT User Hand- book“.
(4) Beleghafte Aufträge kann das Einlagenkreditinstitut nach dem Zugang des Auftrags bei der Bank nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf möglich. Der Wider- ruf von per Datenfernübertragung erteilten Aufträgen ist ausgeschlossen.
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Einreichung und Widerruf von Aufträgen. (1) Aufträge sind bis zu den für die einzelnen Auftragsarten festgesetzten Annahme- schlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Aufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag, sofern die Ausführung nicht auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Aufträge).
(2) Die Einreichung erfolgt beleglos per Datenfernübertragung oder beleghaft mit Vor- druck 41361 (AZV-Überweisungen) bzw. Vordruck 47104710 (Liquiditätsüberträge). Beleghafte AZV-Überweisungen gelten mit dem Geschäftstag des Zugangs beim Rechenzentrum der Bank als eingereicht.
(3) Für die beleglose Einreichung per Datenfernübertragung stehen folgende (Kommunika- tions-)Verfahren zur Verfügung: - SWIFTNet FIN - EBICS Unbeschadet der Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser Verfahren die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über E- BICS EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern Zahlungsdienstleistern mit Bankleitzahl (Verfahrens- regeln Verfahrensregeln EBICS)“ bzw. die für die Nutzung der SWIFT-Dienste und -Produkte geltenden „SWIFT General Terms and Conditions“ sowie die Spezifikationen der im SWIFTNet FIN- FIN-Service angebotenen Nachrichtentypen Nach- richtentypen („Message Typs, MT“) gemäß „SWIFT User Hand- bookHandbook“.
(4) Beleghafte Aufträge kann das Einlagenkreditinstitut nach dem Zugang des Auftrags bei der Bank nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf möglich. Der Wider- ruf von per Datenfernübertragung erteilten Aufträgen ist ausgeschlossen.
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