Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften (Mannschaftsaufstellung) Musterklauseln

Einsatzberechtigung von Spielern in Pokalmannschaften (Mannschaftsaufstellung). Für die Mannschaftsaufstellung für jedes einzelne Pokalspiel gelten die folgenden Regelungen: Jugend-Ergänzungsspieler (JES) sind in Pokalmannschaften der Damen bzw. Herren nicht einsatzbe- rechtigt. Ansonsten sind in jeder Pokalspielklasse in den dort startenden Pokalmannschaften eines Vereins grundsätzlich alle Spieler (auch WES, NES und SES) einsatzberechtigt, die in der höchsten zu dieser Pokalspielklasse gehörenden Punktspielklasse auf der Punktspiel-Mannschaftsmeldung dieses Ver- eins stehen, sowie alle Spieler aus den unteren Mannschaften des Vereins (außer Spieler mit Sperr- vermerk), wobei die beiden folgenden Einschränkungen zu beachten sind: • Wenn der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen für ihren Zuständigkeitsbereich eine namentliche Meldung der Mannschaftsspieler (im Sinne einer Mannschaftsmeldung) vorgeschrie- ben haben und ein Verein in einer Pokalspielklasse mehrere Mannschaften gemeldet hat, ist die Einsatzberechtigung von Spielern aus oberen Mannschaften dieser Pokalspielklasse in den unte- ren Mannschaften verboten. • Wenn die Verbände und ggf. deren Gliederungen für ihren Zuständigkeitsbereich eine feste Ab- hängigkeit von gemeldeten Pokalmannschaften zu den Punktspielmannschaften vorgeschrieben haben, ist die Einsatzberechtigung von Spielern aus oberen Mannschaften in den unteren Mann- schaften verboten. • Die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich die Einsatzbe- rechtigung von Ergänzungsspielern in Pokalspielen einschränken. Spieler, die nicht in der Mannschaftsmeldung des Punktspielbetriebes der Altersklasse der Pokal- mannschaft aufgeführt sind, sind in Pokalmannschaften nicht einsatzberechtigt. Spieler mit Sperrvermerk im Punktspielbetrieb sind im Pokalspielbetrieb nur in Pokalmannschaften einsatzberechtigt, die in einer Pokalspielklasse starten, zu der ihre Punktspielklasse gehört. Sie sind weder in eventuell vorhandenen höheren Pokalmannschaften dieser Pokalspielklasse noch in Pokal- mannschaften höherer Pokalspielklassen einsatzberechtigt. Ergänzungsspieler sind bei den Deutschen Pokalmeisterschaften der Verbandsklassen und ihren direkten Qualifikationsveranstaltungen nicht einsatzberechtigt. ( Ab 1.7.2023 gilt der vorausgehende Satz nicht mehr)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.