Einsatzort abweichend vom Arbeitsort Musterklauseln

Einsatzort abweichend vom Arbeitsort. 1Weichen der Arbeitsort und der von der Arbeitgeberin zugewiesene Ein- satzort voneinander ab, gilt die Arbeitsleistung als auswärtig erbracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Einsatzort abweichend vom Arbeitsort. Ein Einsatz ausserhalb des Arbeitsortes gemäss EAV gilt grundsätzlich als aus- wärtig. Ausgenommen sind Einsätze an Dienstorten, die gemäss Art. 16 Abs. 6 AZGV zugewiesen werden. Diese Dienstorte werden in einer separaten Ver- einbarung definiert.
Einsatzort abweichend vom Arbeitsort. 1 Weichen der Arbeitsort und der von der Arbeitgeberin zugewiesene Einsatzort voneinander ab, gilt die Arbeitsleistung als auswärtig erbracht, wenn die Fahr- distanz mit Motorfahrzeug ab Arbeitsort (kürzeste, direkte Strecke im Strassen- verkehr) mehr als 15 Kilometer beträgt.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.