Elektro-Installation Musterklauseln

Elektro-Installation. Allgemeine Elektroinstallation gemäss den Vorschriften - Sonnerie und Gegensprechanlage Wärmeerzeugung Lüftung Sanitär-Installation Sanitär-Apparate
Elektro-Installation. Die abschließenden Arbeiten und müssen bis zum 01.09.2019 fertiggestellt werden und können frühestens am 30.07.2019 erfolgen. Ggf. ist eine Ausdehnung auf des Bearbeitungszeitraumes bis 31.10.2019 möglich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor einen zusätzlicchen Bearbeitungszeitraum freizugeben.
Elektro-Installation. Der Elektro-Hauptanschluss eines Standes kann nur durch den Vertrags- elektriker der MESSE ESSEN GmbH angelegt werden. Innerhalb des Stan- des können die Elektroarbeiten auch vom Aussteller selbst veranlasst wer- den. Nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ – DGUV A3 – hat der Aussteller auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro- fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person errichtet, geändert und instand ge- halten werden. Der Aussteller hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektri- schen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entspre- chend betrieben werden. Wenn ein Aussteller die Elektro-Installation innerhalb des Standes durch eigenes Personal vornehmen lässt, so ist aus Sicherheitsgründen auf je- den Fall eine Überprüfung durch den Vertragselektriker der MESSE ESSEN GmbH vorgeschrieben. Die Kosten trägt der Aussteller. Um eine Gefährdung des Standpersonals sowie der Messebesucher zu vermeiden, schlagen wir vor, auch die elektrische Installation innerhalb des Messestan- des generell durch den Vertragselektriker durchführen zu lassen. Bitte beachten Sie: 2 Stunden nach Messeschluss werden die Strom- anschlüsse aus sicherheitstechnischen Gründen abgeschaltet.
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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.