Hardware. Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.
Hardware. Die für die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung speziell benötigte Hardware stellt CGM dem Auftraggeber zur Verfügung. Davon ausgeschlossen sind spezielle Modems für Internetanschlüsse, die vom Auftraggeber gestellt werden. Insbesondere Arbeitsplatzcomputer, Netzwerke und/oder Laptops verstehen sich nicht als spezielle Hardware gemäß dieser Leistungsbeschreibung, die von CGM bereitzustellen ist. Datenblätter mit genauen Spezifikationen der von CGM gemäß dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Hardware können je- derzeit unter xxx.xxx/xx-xxxxxxxx abgerufen werden.
Hardware. TELCAT wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Sie unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 9.1.1 und 9.1.2 gelten entsprechend.
Hardware. Dieser Anhang H – Hardware (Anhang H) ist ein Anhang zu den Allgemeingültigen Bedingungen, welchen der Anhang H beigefügt ist. Die Allgemeingültigen Bedingungen und der Anhang H bilden zusammen mit Anhang P, Anhang C, Anhang S und Anhang LVM den Rahmenvertrag („Rahmenvertrag“). Der Anhang H ist solange gültig wie die oben referenzierten Allgemeingültigen Bedingungen.
Hardware. Soweit der ISP dem Kunden während der Vertragslaufzeit Hardware (z. X. Xxxxx!Box, WLAN-Router, ONT) miet- oder leihweise zur Nutzung überlässt oder die überlassene Hardware noch unter dem Eigentumsvorbehalt des ISPs steht, gelten die Regelungen bezüglich Hardware in den AGB entsprechend. Ergänzend gelten die folgenden Regelungen: • Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich von dem ISP bereit- gestellte Firmware zu verwenden. Der ISP ist gem. Abschnitt A Ziff. 2.5 berech- tigt, die Firmware der Hardware jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktua- lisieren. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf der Hardware zu sichern, um sicherzustellen, dass Einstellungen nach einem Software-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können. • Soweit der Kunde aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes seiner Rückgabeverpflichtung gemäß Ziff. 4.16 der AGB nicht nachkommt sowie bei Verlust, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde ver- pflichtet, dem ISP pauschaliert Schadensersatz für jede nicht an den ISP zurückgesandte Hardware gemäß Preisliste Wertersatz in Höhe des jeweils im Zeitpunkt der Rückgabeverpflichtung bestehenden Restwertes der jeweiligen Hardware zu leisten. Es ist dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass dem ISP ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. • Der ISP ist exklusiv berechtigt, den SIP-Bereich der Hardware zu verwalten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, SIP-Rufnummern Dritter einzurichten.
Hardware. Die mit der COMOS-Software bereitgestellte Hardware, wie z. B. ein Dongle, bleibt Eigentum von SISW, falls keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Hardware. 11.2.1 Fehlen Herstellergarantiebestimmungen, sind diese unklar, unvollständig oder nicht anwendbar, so haben Digitalmaterial und Büro für Erfrischung rechtzeitig gerügte Sachmängel an der Hardware gegenüber Geschäftskunden innerhalb eines Jahres und gegenüber Privatkunden innerhalb von zwei Jahren ab dem Lieferdatum ("Garantiefrist") nach ihrem Ermessen entweder unentgeltlich zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz anzu- bieten. Reparatur und Ersatz mangelhafter Hardware führen zu keiner Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist. Für Hardware, bei welcher der Kunde Kenntnis hat, dass sie vor dem Verkauf bereits durch Dritte genutzt worden ist (Occasionsprodukte), beträgt die Garantiefrist drei Monate. Der übliche Verschleiss, welcher sich insbesondere bei Akkus, anderen Batterien, Lampen und dergleichen bereits vor Ablauf dieser einjährigen Gewährleistungsfrist bemerkbar machen kann, gilt nicht als Xxxxxxxxxx.
11.2.2 Der Kunde hat auf jeden Fall die Rügefrist nach Ziff. 11.4 einzuhalten. Mangels abweichender Garantiebestimmungen hat der Kunde während der Ausführung der Reparaturarbeiten und während der Beschaffungszeit von Ersatzgeräten und -bestandteilen ("Wartezeit") weder Anspruch auf ein Ersatzgerät noch auf Vergütung der durch diese Wartezeit entstandenen Kosten für den Ausfall der Hardware. Eigenständige Reparaturen nehmen Digitalmaterial und Büro für Erfrischung innerhalb von 30 Tagen vor. Für die Wartezeit bei Reparaturen und Lieferung von Ersatzhardware durch Dritte kann keine Verantwortung übernommen werden.
Hardware. Der Auftragnehmer liefert die in der Bestellung bezeichnete Hardware einschließlich dort bezeichneter System- und Betriebssoftware (gemeinsam das „System“) mit dazugehö- riger Dokumentation. Das System ist CE-zertifiziert und ent- spricht dem aktuell anerkannten Stand der Technik bei Lie- ferung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VDE- und UVV-Bestimmungen.
Hardware. Die Nutzung ist nur auf den von uns unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern. §16 Datenschutz und Datenspeicherung
1) Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Kundendaten werden maschinell im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.
2) Die uneingeschränkte Nutzung (z. B. Komfort- und Sicherheitsfunktionen) der Online-Produkte/SaaS-Lösungen und sonstiger Online-Angebote setzt die Zustimmung zur Speicherung von Cookies voraus. Weiterhin protokollieren wir zum Schutz und zu statistischen Zwecken verschiedene Informationen (z.B. die IP-Adresse, Uhrzeit und Dauer, Betriebssystem, Browser, Seitenaufruf); die Speicherung dieser nicht personenbezogenen Daten erfolgt nur vorübergehend, eine Übermittlung erfolgt nur in anonymisierter Form. Der Kunde stimmt der Speicherung von Cookies und von Nutzerverhaltensinformationen zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der ITEXIA GmbH die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (Postdienst- Datenschutzverordnung).
4) Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patienten-daten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.
5) Beim Erbringen von SaaS-Lösungen können wir Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten handeln wir u.U. im Auftrag und sind nach § 11 BDSG verpflichtet, ausschließlich den Weisungen des Kunden zu folgen. Die Weisung bedarf der Schriftform. Für die Zulässigkeit der Datenerhebung, - verarbeitung und -nutzung sowie für die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen ist der Kunde verantwortlich.
Hardware. F. Consultingleistungen