Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen zu archi- vieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt.
Appears in 5 contracts
Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 5 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt.
Appears in 4 contracts
Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 15 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalender- jahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt.
Appears in 1 contract
Samples: Datenstellenvertrag