Common use of Elektronische Archivierung der TE/EWE Clause in Contracts

Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen zu archi- vieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten Dokumentationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung in der jeweils beauftragten Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende Arzt über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung erneut elektronisch durchzuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen zu archi- vieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten Dokumentationen müssen der zwischen zwi- schen den Kassenorganisationen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Bundesvereini- gung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung in der jeweils beauftragten Fassung entsprechenentspre- chen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-CD- ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende koordinierende Arzt über die Ungültigkeit Un- gültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung Dokumentationsübermittlung erneut elektronisch durchzuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 5 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasstzusammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten über- mittelten Dokumentationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen auf Bundesebene Bundes- ebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung Schnittstellenbeschrei- bung in der jeweils beauftragten gültigen Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen an- gepasste Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende koordinierende Arzt über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung erneut Dokumentationsübermittlung er- neut elektronisch durchzuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass - für die Vertragsregion Hamburg Westfalen-Lippe ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − , - nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − , - die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − , - die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen zu archi- vieren sind; − der Dokumentationen, aus- gehend von der jeweils jüngsten Dokumentation, im Einzelfall aufbewahrt werden, - die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten Da- ten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist , - die archivierten Datensätze und Images unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüg- lich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − , - die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hatvorlegt, welches sie mit den Auftraggebern abstimmtabzu- stimmen ist. Sofern die koordinierenden Ärzte TE/EWE übermitteln, welche nicht den Vorgaben nach Punkt 2 entsprechen, werden diese dennoch von der Datenstelle verarbeitet und an die Krankenkassen mit dem Statushinweis „nicht plausibel“ weitergeleitet. Die Dokumentationen koordinierenden Ärzte werden in belegloser Form im Rahmen des Korrekturverfahrens mittels eines Text- bausteins sowie der Visualisierung der entsprechenden Belege (eDMPgekreuzte Images) bei der Datenstelle eingereichtauf die Verwendung ungültiger Formulare hingewiesen und zur Neuausstellung aufgefordert. Beim eDMP erfasst der Der koordinierende Arzt erfasst die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der LeistungserbringungLeistungser- bringung). Die erfassten Dokumentationen werden der Datenstelle in belegloser Form übermittelt. Hierzu werden diese in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasstzusammengefasst, verschlüsselt und innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung der Dokumentation an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) ROM oder elektronisch (E-Mail, KV-PortalConnect, DMPonline, KV Connect1DMPonli- ne) an die Datenstelle übersandtübermittelt. Eine Für die Übermittlung von Dokumentationen per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässigE-Mail richtet die Datenstelle ein E-Mail-Postfach ein. Ferner verfügt die Datenstelle über einen ei- genen KV-Connect-Zugang, über den Ärzte Dokumentationen direkt an die Datenstelle sen- den können. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten Dokumentationen Dokumen- tationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen Verbänden bzw. Interessenvertretungen der Kranken- kassen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung in der jeweils beauftragten gültigen Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehenDiskette übermittelte ein- gehen, wird der koordi- nierende koordinierende Arzt von der Datenstelle über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung Dokumentationsübermittlung erneut elektronisch durchzuführenoder auf CD-ROM durch- zuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 5 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasstzusammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten übermittel- ten Dokumentationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung in der jeweils beauftragten gültigen Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende koor- dinierende Arzt über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung Dokumentationsüber- mittlung erneut elektronisch durchzuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 15 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalender- jahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasstzusammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle übermittelten übermittel- ten Dokumentationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung in der jeweils beauftragten Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen ange- passte Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende koor- dinierende Arzt über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung Dokumentationsüber- mittlung erneut elektronisch durchzuführen.

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Elektronische Archivierung der TE/EWE. Alle bei der Datenstelle für TE/EWE erfassten Datensätze und erstellten lmages werden elektronisch archiviert. Für die Archivierung gilt, dass − für die Vertragsregion Hamburg ein von den übrigen Vertragsregionen getrenntes Archiv angelegt wird; − nur befugte Personen der Datenstelle Zugriff auf die archivierten Datensätze und Images haben; − die datenschutzrechtlichen Regelungen zur Archivierung von Daten gemäß Anlage 5 zu beachten sind; − die Datensätze und Images analog der Aufbewahrungsfrist für Dokumentationen 5 Jahre, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, zu archi- vieren archivieren sind; − die eingesetzten Archivierungstechnologien den aktuellen Erkenntnissen zur Haltbar- keit/Datensicherheit entsprechen und eine verlustfreie Rekonstruktion der erfassten Daten zulassen; − nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr, die archivierten Datensätze und Images unverzüglich zu löschen sind, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten; − die Datenstelle ein Archivierungskonzept vorzulegen hat, welches sie mit den Auftraggebern abstimmt. Die Dokumentationen werden in belegloser Form (eDMP) bei der Datenstelle eingereicht. Beim eDMP erfasst der koordinierende Arzt die Dokumentationen in seiner Praxis (Ort der Leistungserbringung). Die erfassten Dokumentationen werden in einer Übermittlungsdatei zu- sammengefasstzusammengefasst, verschlüsselt und an die Datenstelle übermittelt. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern (CD-ROM, Diskette, DVD) oder elektronisch (KV-Portal, DMPonline, KV Connect1) an die Datenstelle übersandt. Eine Übermittlung per Datenträger ist nur bis zum 31.12.2018 zulässig. Die von der Arztpraxis als Datensatz an die Datenstelle Da- tenstelle übermittelten Dokumentationen müssen der zwischen den Kassenorganisationen auf Bundesebene und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten Schnittstellenbeschreibung Schnittstel- lenbeschreibung in der jeweils beauftragten gültigen Fassung entsprechen. Die Datenstelle wird über neue oder angepasste Schnitt- stellenbeschreibungen Schnittstellenbeschreibungen von den Auftraggebern rechtzeitig informiertin- formiert. Sofern bei der Datenstelle beleghafte Dokumentationen oder nach dem 31.12.2018 solche, die per Datenträger (CD-ROM, Diskette, DVD) übermittelt wurden, eingehen, wird der koordi- nierende koordinierende Arzt über die Ungültigkeit informiert und aufgefordert, die Dokumentationsübermitt- lung erneut Dokumentationsübermittlung er- neut elektronisch durchzuführen.

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