Sonstige Bestimmungen, Laufzeit Musterklauseln

Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Verdingungsunterlagen § 26 Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP § 27 Rechte an Ergebnissen § 28 Schriftform § 29 Salvatorische Klausel § 30 Gerichtsstand § 31 Laufzeit, Kündigung Arbeitsgemeinschaft DMP Arbeitsgemeinschaft Disease-Management nach § 219 SGB V in der Region Hamburg Auftraggeber sind die im Rubrum aufgeführten Vertragsparteien Arbeitstag Als Arbeitstage gelten die Wochentage von Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage BDSG Bundesdatenschutzgesetz BSNR Betriebsstättennummer Bundeseinheitliche Vorgaben Evaluation - Datensatzbeschreibung für die vereinbarten DMP Indikationen, Datensatzbeschreibungen, Formulare der Teilnahme- und Einwilligungserklärungen des Versicherten (TE/EWE), Plausibilitätsrichtlinien, Technische Anlage (einschließlich Anhänge), Aufbau Statusdatensatz/Workflow- Daten in der jeweils gültigen Fassung BVA Bundesversicherungsamt Datensatz (Erst-/Folge- dokumentation) Dokumentationsdaten entsprechend der jeweiligen Anlage der DMP-A-RL sowie die diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils geltenden Fassung Datenstelle INTER-FORUM AG DMP-RL DMP-Richtlinie DMP-A-RL DMP-Anforderungen-Richtlinie DMP-AF-RL DMP-Aufbewahrungsfristen-Richtlinie DMP-Datenzentrum des je- weiligen Verbandes der Krankenkassen/der jeweili- gen Krankenkasse Datenannahmestelle für die Dokumentationsdaten der Datenstelle DMP-Krankenhäuser Krankenhäuser, die vertraglich in die jeweiligen DMP- Vereinbarungen eingebunden sind und der Datenstelle mitgeteilt wurden eDMP Elektronische Datenübermittlung im Zuge von DMP G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss der gemeinsamen Selbst- verwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kran- kenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Einrichtung Hamburg nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c RSAV Koordinierende Ärzte Ärzte, die vertraglich zur Koordination der DMP-Teilnehmer in die jeweiligen DMP-Vereinbarungen eingebunden sind KVH Kassenärztliche Vereinigung Hamburg LANR Lebenslange Arztnummer RSAV Risikostrukturausgleichsverordnung in der jeweils gültigen Fassung SGB V 5. Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung SGB X 10. Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung TE/EWE Teilnahme-/Einwilligungserklärung des Versicherten in der jeweils gültigen Fassung Verbände der Kranken- kassen in Hamburg AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse BKK - Landesverband NORDWEST IKK classic Knappschaft Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst...
Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Bürgschaft § 26 Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP § 27 Rechte an Ergebnissen § 28 Schriftform § 29 Salvatorische Klausel § 30 Gerichtsstand § 31 Laufzeit Anlage 1 Aufgabenbeschreibung Anhang 1 eDMP: Kurzbeschreibung DMPonline Anhang 2 eDMP: Antragsformular DMPonline Anlage 2 Kommunikationsmatrix Anlage 3 Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Datenverar- beitung im Auftrag Anhang A Datenschutzbeauftragter, IT-Verantwortlicher und IT- Sicherheitsbeauftragter des Auftragnehmers Anhang B Standorte der Geschäftsräume des Auftragnehmers Anhang C Technische und organisatorische Maßnahmen zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einschließlich Maßnahmenkata- log Anhang D Muster der Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit Anhang E Übersicht über die Unterauftragnehmer Anhang F Übersicht über die Wartungsfirmen Anlage 4 Vergütung Arbeitsgemeinschaft DMP Arbeitsgemeinschaft DMP Westfalen-Lippe nach § 219 SGB V Arbeitstag Als Arbeitstage gelten die Wochentage von Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage BDSG Bundesdatenschutzgesetz BSNR Betriebsstättennummer einer Vertragsarztpraxis BVA Bundesversicherungsamt Datensatz (Erst-/Folge- dokumentation) Dokumentationsdaten nach der entsprechenden Ziffer der DMP-RL und DMP-A-RL; diese beschreiben die im Rahmen eines DMP zu erhebenden Dokumentationsdaten Datenstelle DAVASO GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx DMP Disease-Management-Programm: Strukturiertes Behandlungsprogramm im Sinne des § 137f SGB V DMP-RL Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von Strukturierten Behandlungsprogrammen nach §137f Abs. 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) DMP-A-RL Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP- Anforderungen-Richtlinie) DMP-Datenzentrum Datenannahmestelle des jeweiligen Verbandes der Krankenkassen/der jeweiligen Krankenkasse für die Dokumentationsdaten der Datenstelle DMP-Krankenhäuser Krankenhäuser, die vertraglich in die jeweiligen DMP- Vereinbarungen/Rahmenvereinbarungen mit der Krankenhausgesellschaft NRW eingebunden sind Dokumentation (Erstdoku- mentation bzw. Folgedoku- mentation) Dokumentationen i.S. dieser Vereinbarung sind die elektronisch übermittelten Dokumentationsdaten gemäß der entsprechenden Ziffer der DMP-A-RL und DMP-RL DS-GVO Datenschutz - Grundverordnung eDMP Elektronische Datenübermittlun...
Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Bürgschaft § 26

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.