Sonstige Bestimmungen, Laufzeit Musterklauseln

Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Verdingungsunterlagen § 26 Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP § 27 Rechte an Ergebnissen § 28 Schriftform § 29 Salvatorische Klausel § 30 Gerichtsstand § 31 Laufzeit, Kündigung Arbeitsgemeinschaft DMP Arbeitsgemeinschaft Disease-Management nach § 219 SGB V in der Region Hamburg Auftraggeber sind die im Rubrum aufgeführten Vertragsparteien Arbeitstag Als Arbeitstage gelten die Wochentage von Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage BDSG Bundesdatenschutzgesetz BSNR Betriebsstättennummer Bundeseinheitliche Vorgaben Evaluation - Datensatzbeschreibung für die vereinbarten DMP Indikationen, Datensatzbeschreibungen, Formulare der Teilnahme- und Einwilligungserklärungen des Versicherten (TE/EWE), Plausibilitätsrichtlinien, Technische Anlage (einschließlich Anhänge), Aufbau Statusdatensatz/Workflow- Daten in der jeweils gültigen Fassung BVA Bundesversicherungsamt Datensatz (Erst-/Folge- dokumentation) Dokumentationsdaten entsprechend der jeweiligen Anlage der DMP-A-RL sowie die diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA in ihrer jeweils geltenden Fassung Datenstelle INTER-FORUM AG DMP-RL DMP-Richtlinie DMP-A-RL DMP-Anforderungen-Richtlinie DMP-AF-RL DMP-Aufbewahrungsfristen-Richtlinie DMP-Datenzentrum des je- weiligen Verbandes der Krankenkassen/der jeweili- gen Krankenkasse Datenannahmestelle für die Dokumentationsdaten der Datenstelle DMP-Krankenhäuser Krankenhäuser, die vertraglich in die jeweiligen DMP- Vereinbarungen eingebunden sind und der Datenstelle mitgeteilt wurden eDMP Elektronische Datenübermittlung im Zuge von DMP G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss der gemeinsamen Selbst- verwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kran- kenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Einrichtung Hamburg nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c RSAV Koordinierende Ärzte Ärzte, die vertraglich zur Koordination der DMP-Teilnehmer in die jeweiligen DMP-Vereinbarungen eingebunden sind KVH Kassenärztliche Vereinigung Hamburg LANR Lebenslange Arztnummer RSAV Risikostrukturausgleichsverordnung in der jeweils gültigen Fassung SGB V 5. Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung SGB X 10. Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung TE/EWE Teilnahme-/Einwilligungserklärung des Versicherten in der jeweils gültigen Fassung Verbände der Kranken- kassen in Hamburg AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse BKK - Landesverband NORDWEST IKK classic Knappschaft Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst...
Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Bürgschaft § 26 Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP § 27 Rechte an Ergebnissen § 28 Schriftform § 29 Salvatorische Klausel § 30 Gerichtsstand § 31 Laufzeit Anlage 1 Aufgabenbeschreibung Anhang 1 eDMP: Kurzbeschreibung DMPonline Anhang 2 eDMP: Antragsformular DMPonline Anlage 2 Kommunikationsmatrix Anlage 3 Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Datenverar- beitung im Auftrag Anhang A Datenschutzbeauftragter, IT-Verantwortlicher und IT- Sicherheitsbeauftragter des Auftragnehmers Anhang B Standorte der Geschäftsräume des Auftragnehmers Anhang C Technische und organisatorische Maßnahmen zum Daten- schutz und zur Datensicherheit einschließlich Maßnahmenkata- log Anhang D Muster der Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit Anhang E Übersicht über die Unterauftragnehmer Anhang F Übersicht über die Wartungsfirmen Anlage 4 Vergütung Arbeitsgemeinschaft DMP Arbeitsgemeinschaft DMP Westfalen-Lippe nach § 219 SGB V Arbeitstag Als Arbeitstage gelten die Wochentage von Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage BDSG Bundesdatenschutzgesetz BSNR Betriebsstättennummer einer Vertragsarztpraxis BVA Bundesversicherungsamt Datensatz (Erst-/Folge- dokumentation) Dokumentationsdaten nach der entsprechenden Ziffer der DMP-RL und DMP-A-RL; diese beschreiben die im Rahmen eines DMP zu erhebenden Dokumentationsdaten Datenstelle DAVASO GmbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx DMP Disease-Management-Programm: Strukturiertes Behandlungsprogramm im Sinne des § 137f SGB V DMP-RL Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von Strukturierten Behandlungsprogrammen nach §137f Abs. 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) DMP-A-RL Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Zusammenführung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f Abs. 2 SGB V (DMP- Anforderungen-Richtlinie) DMP-Datenzentrum Datenannahmestelle des jeweiligen Verbandes der Krankenkassen/der jeweiligen Krankenkasse für die Dokumentationsdaten der Datenstelle DMP-Krankenhäuser Krankenhäuser, die vertraglich in die jeweiligen DMP- Vereinbarungen/Rahmenvereinbarungen mit der Krankenhausgesellschaft NRW eingebunden sind Dokumentation (Erstdoku- mentation bzw. Folgedoku- mentation) Dokumentationen i.S. dieser Vereinbarung sind die elektronisch übermittelten Dokumentationsdaten gemäß der entsprechenden Ziffer der DMP-A-RL und DMP-RL DS-GVO Datenschutz - Grundverordnung eDMP Elektronische Datenübermittlun...
Sonstige Bestimmungen, Laufzeit. 25 Bürgschaft § 26

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  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Gemeinsame Bestimmungen Keine Verzichtserklärung

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Weitere Bestimmungen Jede in diesem Kapitel erwähnte Frist kann durch die beteiligten Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss