Elektronisches Lastschriftverfahren im Offlinebetrieb. 2.1. Bei Zahlungen im Elektronischen Lastschriftverfahren im Offlinebetrieb werden aus der Debitkarte einzig die Kontonummer und die Bankleitzahl sowie die Kartennummer ausgelesen, durch die CONCARDIS in Lastschriftdateien umgewandelt und an den zuständigen Rechner der deutschen Kreditwirtschaft übermittelt. 2.2. Die CONCARDIS erstellt hierfür aus den nicht stornierten und mit einem Kassenschnitt übertragenen Umsatztransaktionen Lastschriftdateien gemäß den Richtlinien des DTAUS-Verfahrens. Gemäß der Lastschriftdatei wird der Umsatz dem Konto des Karteninhabers belastet und entweder dem Treuhandkonto der CONCARDIS (Zentrales Clearing) oder dem Geschäftskonto des RS POS-Kunden (Direktes Clearing) gutgeschrieben. Die Ausführung dieser Lastschrift erfolgt über das Kreditinstitut der CONCARDIS Der Inhaber der Debitkarte erteilt durch Unterzeichnung des Belegs eine Lastschrifteinzugsermächtigung.
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