Elektronisches Postfach. 6.1 Die EVDI richtet jedem Crowd-Investor ein elektronisches Postfach im jeweiligen Anle- gerportal der Plattform ein (nachfolgend „Postfach“). Das Postfach stellt eine Emp- fangsvorrichtung des Crowd-Investors dar (ähnlich einem E-Mail Konto oder Briefkas- ten), in dem Verträge zwischen dem Crowd- Investor und EVDI sowie Verträge zwischen dem Crowd-Investor und dem Kapitalsuchen- den sowie alle diesbezüglichen Unterlagen und Willenserklärungen für den Crowd-Inves- tor einsehbar gespeichert werden.
6.2 Der Crowd-Investor und EVDI vereinbaren, dass die Vertragsunterlagen dem Crowd-In- vestor in dem Moment als zugegangen gel- ten, in dem sie durch EVDI im Postfach des jeweiligen Crowd-Investors gespeichert wur- den und dem Crowd-Investor zur Einsicht- nahme bzw. zum Download zur Verfügung stehen.
6.3 Der Crowd-Investor verpflichtet sich, das Postfach vor Abschluss jedes Investmentpro- zesses im Hinblick auf neu hinterlegte Ver- tragsunterlagen durchzusehen und die dort hinterlegten Vertragsunterlagen zu überprü- fen, bevor er im Rahmen des Investmentpro- zesses den Erhalt der Vertragsunterlagen be- stätigt.
6.4 EVDI speichert die Vertragsunterlagen wäh- rend der Gesamtdauer der Nutzung des Post- fachs durch den Crowd-Investor im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung.
Elektronisches Postfach. Der GENO Broker kann dem Kunden Dokumente elektronisch über das elektronische Postfach zur Verfügung stellen. Die Bedingungen hierfür ergeben sich aus den „Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs“. Pflichtinformationen nach Abschnitt 11 des WpHG wird GENO Broker dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung stellen, es sei denn der Kunde hat ausdrücklich darum gebeten, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten. Der Kunde kann die Nutzung des elektronischen Postfachs jederzeit kündigen. - Preisschwankungen/Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise - Bonitätsrisiko des Emittenten (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) - Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf welche der GENO Broker keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. X. Xxxxxx, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapier- gattungen enthalten die Kapitel C und D der Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Vermögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die zusätzlichen spezifischen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Kunde sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapiere verfügt. Informationen zu den einzelnen Wertpapieren erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxx.xx nach Eingabe der Wertpapierkennnummer (WKN) oder nach Eingabe der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) bzw. über Eingabe des Wertpapiernamens. Es sind die Nutzungshinweise für die Internetseiten sowie zum Angebot des GENO Brokers maßgeblich. Zusätzlich erhält der Kunde Informationen über die jeweilige Website des Emittenten.
Elektronisches Postfach. Mit dem elektronischen Postfach kann der Online-Banking-Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs „elektronische Post“ abrufen. Elektronische Post sind rechtsverbindliche Mitteilungen der Ikano Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. Änderung der Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen einschließlich der Entgelte) sowie kontobezogene Informationen für zum Online-Banking freigeschaltete Konten. Kontobezogene Information sind insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin ent- haltenen Rechnungsabschlüsse, Mitteilungen sowie weitere gesetzlich ge- schuldete Informationen. Die Inhalte des elektronischen Postfachs kann der Kunde über die Schaltfläche „Postfach“ im Online-Banking abrufen.
Elektronisches Postfach. PATRIZIA GrundInvest stellt dem Nutzer im Rahmen des Fondsportals ein elektronisches Postfach (nachfolgend das -Veröffentlichungen wie der Jahresberichte sowie auch von steuerlichen Ergebnismitteilungen) und Mitteilungen zur laufenden Entwicklung des entsprechenden Fonds genutzt. Dies umfasst auch personenbezogene Nachrichten im Rahmen der laufenden Betreuung des Nutzers während der Dauer seiner Fondsbeteiligung. Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an XXXXXXXX Xxxxx- Invest zu übersenden.
Elektronisches Postfach. PATRIZIA stellt dem Nutzer im Rahmen des Fondsportals ein elektronisches Postfach (nachfolgend das "Elektronische Postfach") zur Verfügung. Das Elektronische Post- fach wird für die Übermittlung von fondsbezogenen Mitteilungen der PATRIZIA sowie ggf. der jeweiligen Fondsgesellschaft genutzt. Dies umfasst auch Nachrichten im Rah- men der laufenden Betreuung des Nutzers während der Dauer seiner Fondsbeteiligung. Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an PATRIZIA zu übersenden.
Elektronisches Postfach. Das elektronische Postfach ist eine zusätzliche Serviceleistung, die der Nutzer innerhalb des Kundenportals frei- schalten kann. Bei Freischaltung stellen die Unternehmen der PH dem Nutzer über das Kundenportal ein elektronisches Post- fach für die vom Nutzer ausgewählten Versicherungsverträge zur Verfügung. Damit kann der Nutzer elektronische Post für seine laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der PH sowie deren Kooperationspartnern (beispielsweise ÖRAG oder UKV), allgemeine Informationen sowie sonstige Nachrichten, empfangen. Die Bestimmungen zum elektronischen Postfach beziehen sich auf alle für den Nutzer geführten und für den elektronischen Zugrifffreigeschalteten Versicherungsverhältnissesowie Unterlagenim Zusammenhangmitder Beratung und Beantragung künftiger Versicherungsverträge. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderesvereinbart wurde, übermitteln die PH dem Nutzer nach Freischaltung den Schriftverkehr zu seinen sämtlichen laufenden und zukünftigen Verträgen ausschließlich in elektronischer Form und stellen diese in das elektronische Postfach ein. Soweit mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart, erstel- lendie PHdem Nutzeraußerdem Antragsunterlagenzukünftigen Versicherungsverträgen, einschließlich einer Beratungsdokumentation, soweit der Nutzer aufeine Beratung nicht ausnahmsweiseverzichtet hat, ausschließ- lich in elektronischer Form und stellen diese in das Postfach ein. Kann die elektronische Post austechnischen Gründen nicht in das elektronische Postfach eingestellt werden, werden die PH dem Nutzer das Dokument auf dem Postweg zustellen.
Elektronisches Postfach. Das elektronische Postfach ist ein variabler Bestandteil des Internetbanking (Oberbank Kundenportal). Mit dem elektronischen Postfach hat der Teilnehmer die Möglichkeit, mit der Oberbank zu kommunizieren. Sofern der Teilnehmer in der Teilnahmevereinbarung die elektronische Kommunikation vereinbart, gilt diese für die Geschäftsbeziehung als zu Grunde gelegt.
Elektronisches Postfach. In das elektronische Postfach können die Provinzial, die Unternehmen der Provinzial- Gruppe, die teilnehmenden Unternehmen sowie die für den Nutzer zuständigen Berater des Außendienstes, Ihnen Nachrichten und Dokumente zu Ihren Verträgen und Produkten sowie allgemeine Informationen einstellen. Ein Anspruch auf die elektronische Bereitstellung be- stimmter Dokumente bzw. der elektronischen Zustellung aller Dokumente zu einem bestimm- ten Vertrag/Produkt besteht nur, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Sie können uns über das elektronische Postfach Nachrichten auch mit Dateianhängen zu- kommen lassen. Ihre Dateien werden zur Speicherung auf den Servern der Provinzial- Gruppe aus Sicherheitsgründen in ein Bild (TIFF-Dateiformat) umgewandelt.
Elektronisches Postfach. 6.1 Die EVDI richtet jedem Crowd-Investor ein elekt- ronisches Postfach im jeweiligen Anlegerportal der Plattform ein (nachfolgend „Postfach“). Das Postfach stellt eine Empfangsvorrichtung des Crowd-Investors dar (ähnlich einem E-Mail Konto oder Briefkasten), in dem Verträge zwischen dem Crowd-Investor und EVDI sowie Verträge zwi- schen dem Crowd-Investor und dem Kapitalsu- chenden sowie alle diesbezüglichen Unterlagen und Willenserklärungen für den Crowd-Investor einsehbar gespeichert werden.
6.2 Der Crowd-Investor und EVDI vereinbaren, dass die Vertragsunterlagen dem Crowd-Investor in dem Moment als zugegangen gelten, in dem sie durch EVDI im Postfach des jeweiligen Crowd-In- vestors gespeichert wurden und dem Crowd-In- vestor zur Einsichtnahme bzw. zum Download zur Verfügung stehen.
6.3 Der Crowd-Investor verpflichtet sich, das Postfach vor Abschluss jedes Investmentprozesses im Hin- blick auf neu hinterlegte Vertragsunterlagen durchzusehen und die dort hinterlegten Vertrags- unterlagen zu überprüfen, bevor er im Rahmen des Investmentprozesses den Erhalt der Vertragsunter- lagen bestätigt.
6.4 EVDI speichert die Vertragsunterlagen während der Gesamtdauer der Nutzung des Postfachs durch den Crowd-Investor im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung.
Elektronisches Postfach. Die Allianz stellt dem Nutzer in Meine Allianz ein Postfach zur Verfügung. In dieses Postfach können die Allianz und die Allianz Unternehmen dem Nutzer Nachrichten und Dokumente zu seinen Verträgen und Produkten sowie allgemeine Infor- mationen einstellen. Die Allianz benachrichtigt den Nutzer per E-Mail, wenn ein neues Dokument in sein Postfach eingestellt wurde. Ein Anspruch des Kunden auf die elektronische Bereitstellung bestimmter Dokumente bzw. der elektronischen Zustellung aller Dokumente zu einem bestimmten Vertrag/ Produkt besteht nur, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.