Elektronisches Postfach. 6.1 Die EVDI richtet jedem Crowd-Investor ein elektronisches Postfach im jeweiligen Anle- gerportal der Plattform ein (nachfolgend „Postfach“). Das Postfach stellt eine Emp- fangsvorrichtung des Crowd-Investors dar (ähnlich einem E-Mail Konto oder Briefkas- ten), in dem Verträge zwischen dem Crowd- Investor und EVDI sowie Verträge zwischen dem Crowd-Investor und dem Kapitalsuchen- den sowie alle diesbezüglichen Unterlagen und Willenserklärungen für den Crowd-Inves- tor einsehbar gespeichert werden.
Elektronisches Postfach. Der GENO Broker kann dem Kunden Dokumente elektronisch über das elektronische Postfach zur Verfügung stellen. Die Bedingungen hierfür ergeben sich aus den „Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs“. Pflichtinformationen nach Abschnitt 11 des WpHG wird GENO Broker dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung stellen, es sei denn der Kunde hat ausdrücklich darum gebeten, die Informationen in schriftlicher Form zu erhalten. Der Kunde kann die Nutzung des elektronischen Postfachs jederzeit kündigen. - Preisschwankungen/Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise - Bonitätsrisiko des Emittenten (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) - Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf welche der GENO Broker keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. X. Xxxxxx, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapier- gattungen enthalten die Kapitel C und D der Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Vermögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die zusätz- lichen spezifischen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Kunde sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapiere verfügt. Informationen zu den einzelnen Wertpapieren erhält der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxx.xx nach Eingabe der Wertpapierkennnummer (WKN) oder nach Eingabe der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) bzw. über Eingabe des Wertpapiernamens. Es sind die Nutzungshinweise für die Internetseiten sowie zum Angebot des GENO Brokers maßgeblich. Zusätzlich erhält der Kunde Informa- tionen über die jeweilige Website des Emittenten.
Elektronisches Postfach. Mit dem elektronischen Postfach kann der Online-Banking-Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs „elektronische Post“ abrufen. Elektronische Post sind rechtsverbindliche Mitteilungen der Ikano Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. Änderung der Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen einschließlich der Entgelte) sowie kontobezogene Informationen für zum Online-Banking freigeschaltete Konten. Kontobezogene Information sind insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin ent- haltenen Rechnungsabschlüsse, Mitteilungen sowie weitere gesetzlich ge- schuldete Informationen. Die Inhalte des elektronischen Postfachs kann der Kunde über die Schaltfläche „Postfach“ im Online-Banking abrufen.
Elektronisches Postfach. PATRIZIA GrundInvest stellt dem Nutzer im Rahmen des Fondsportals ein elektronisches Postfach (nachfolgend das -Veröffentlichungen wie der Jahresberichte sowie auch von steuerlichen Ergebnismitteilungen) und Mitteilungen zur laufenden Entwicklung des entsprechenden Fonds genutzt. Dies umfasst auch personenbezogene Nachrichten im Rahmen der laufenden Betreuung des Nutzers während der Dauer seiner Fondsbeteiligung. Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an XXXXXXXX Xxxxx- Invest zu übersenden. Der Nutzer bestimmt sein Elektronisches Postfach als seine Vorrichtung zum Empfang der unter Ziffer 7.1 genannten Mitteilungen und Dokumente. Der Nutzer ist berechtigt, einzelne oder alle Mitteilungen und Dokumente, die sich in seinem Elektronischen Postfach befinden, jederzeit zu löschen. PATRIZIA GrundInvest hat keinen Zugriff (insbeson- dere auch keinen Schreibzugriff) auf den Inhalt des Elektro- nischen Postfachs, sodass eine Löschung von Mitteilungen und Dokumenten durch PATRIZIA GrundInvest ausgeschlos- sen ist. Sollte der Nutzer das Elektronische Postfach nicht mehr als seine Empfangsvorrichtung für die unter Ziffer 7.1 genannten Mitteilungen und Dokumente verwenden wollen, muss er die Nutzung des Fondsportals beenden und nach Ziffer 4.1 kündigen. Beendet der Nutzer seine Teilnahme am Fondsportal, stellt die PATRIZIA GrundInvest dem Anleger die Mitteilungen und Dokumente per Post zur Verfügung. Die hierfür anfallenden Portokosten hat der Nutzer zu tragen. Weitere Details sind dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zu entnehmen.
Elektronisches Postfach. PATRIZIA stellt dem Nutzer im Rahmen des Fondsportals ein elektronisches Postfach (nachfolgend das "Elektronische Postfach") zur Verfügung. Das Elektronische Post- fach wird für die Übermittlung von fondsbezogenen Mitteilungen der PATRIZIA sowie ggf. der jeweiligen Fondsgesellschaft genutzt. Dies umfasst auch Nachrichten im Rah- men der laufenden Betreuung des Nutzers während der Dauer seiner Fondsbeteiligung. Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an PATRIZIA zu übersenden.
Elektronisches Postfach. Das elektronische Postfach ist ein variabler Bestandteil des Internetbanking (Oberbank Kundenportal). Mit dem elektronischen Postfach hat der Teilnehmer die Möglichkeit, mit der Oberbank zu kommunizieren. Sofern der Teilnehmer in der Teilnahmevereinbarung die elektronische Kommunikation vereinbart, gilt diese für die Geschäftsbeziehung als zu Grunde gelegt.
Elektronisches Postfach. Das elektronische Postfach ist eine zusätzliche Service-Leistung, die der Nutzer innerhalb des Kundenportals freischalten kann. Bei Freischaltung stellt die PH dem Nutzer über das Kundenportal ein elektronisches Postfach für die vom Nutzer ausgewählten Versicherungsverträge zur Verfügung. Damit kann der Nutzer elektronische Post für seine laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der PH sowie deren Kooperationspartnern (beispielsweise ÖRAG oder UKV), allgemeine Informationen sowie sonstige Nachrichten, empfangen. Die Bestimmungen zum elektronischen Postfach beziehen sich auf alle für den Nutzer geführten und für den elektronischen Zugriff freigeschalteten Versicherungsverhältnisse sowie Unterlagen im Zusammenhang mit der Beratung und Beantragung künftiger Versicherungsverträge. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übermittelt die PH dem Nutzer nach Freischaltung den Schriftverkehr zu seinen sämtlichen laufenden und zukünftigen Verträgen ausschließlich in elektronischer Form und stellen diese in das elektronische Postfach ein. Soweit mit dem Kunden im Einzelfall vereinbart, erstellt die PH dem Nutzer außerdem Antragsunterlagen zu künftigen Versicherungsverträgen, einschließlich einer Beratungsdokumentation, soweit der Nutzer auf eine Beratung nicht ausnahmsweise verzichtet hat, ausschließlich in elektronischer Form und stellen diese in das Postfach ein. Kann die elektronische Post aus technischen Gründen nicht in das elektronische Postfach eingestellt werden, wird die PH dem Nutzer das Dokument auf dem Postweg zustellen.
Elektronisches Postfach. Der BVV stellt dem Nutzer im Portal ein elektronisches Postfach zur Verfügung. In diesem Postfach können der BVV und die BVV Unternehmen dem Nutzer Nachrichten und Dokumente zu seinen Verträgen bzw. seiner Versorgung sowie allgemeine Informationen einstellen. Der BVV benachrichtigt den Nutzer per E-Mail, wenn eine neue Nachricht oder ein neues Dokument in sein Postfach eingestellt wurde. Ein Anspruch des Kunden auf die elektronische Bereitstellung bestimmter Dokumente bzw. der elektronischen Zustellung aller Dokumente zu einem bestimmten Vertrag besteht nur, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Elektronisches Postfach. Die Allianz stellt dem Nutzer in Meine Allianz ein Postfach zur Verfügung. In dieses Postfach können die Allianz und die Allianz Unternehmen dem Nutzer Nachrichten und Dokumente zu seinen Verträgen und Produkten sowie allgemeine Infor- mationen einstellen. Die Allianz benachrichtigt den Nutzer per E-Mail, wenn ein neues Dokument in sein Postfach eingestellt wurde. Ein Anspruch des Kunden auf die elektronische Bereitstellung bestimmter Dokumente bzw. der elektronischen Zustellung aller Dokumente zu einem bestimmten Vertrag/ Produkt besteht nur, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Elektronisches Postfach. In das elektronische Postfach können die Provinzial, die Unternehmen der Provinzial- Gruppe, die teilnehmenden Unternehmen sowie die für den Nutzer zuständigen Berater des Außendienstes, Ihnen Nachrichten und Dokumente zu Ihren Verträgen und Produkten sowie allgemeine Informationen einstellen. Ein Anspruch auf die elektronische Bereitstellung be- stimmter Dokumente bzw. der elektronischen Zustellung aller Dokumente zu einem bestimm- ten Vertrag/Produkt besteht nur, wenn dies im Versicherungsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Sie können uns über das elektronische Postfach Nachrichten auch mit Dateianhängen zu- kommen lassen. Ihre Dateien werden zur Speicherung auf den Servern der Provinzial- Gruppe aus Sicherheitsgründen in ein Bild (TIFF-Dateiformat) umgewandelt.