Common use of Elektronisches Postfach Clause in Contracts

Elektronisches Postfach. 6.1 Die EVDI richtet jedem Crowd-Investor ein elektronisches Postfach im jeweiligen Anle- gerportal der Plattform ein (nachfolgend „Postfach“). Das Postfach stellt eine Emp- fangsvorrichtung des Crowd-Investors dar (ähnlich einem E-Mail Konto oder Briefkas- ten), in dem Verträge zwischen dem Crowd- Investor und EVDI sowie Verträge zwischen dem Crowd-Investor und dem Kapitalsuchen- den sowie alle diesbezüglichen Unterlagen und Willenserklärungen für den Crowd-Inves- tor einsehbar gespeichert werden. 6.2 Der Crowd-Investor und EVDI vereinbaren, dass die Vertragsunterlagen dem Crowd-In- vestor in dem Moment als zugegangen gel- ten, in dem sie durch EVDI im Postfach des jeweiligen Crowd-Investors gespeichert wur- den und dem Crowd-Investor zur Einsicht- nahme bzw. zum Download zur Verfügung stehen. 6.3 Der Crowd-Investor verpflichtet sich, das Postfach vor Abschluss jedes Investmentpro- zesses im Hinblick auf neu hinterlegte Ver- tragsunterlagen durchzusehen und die dort hinterlegten Vertragsunterlagen zu überprü- fen, bevor er im Rahmen des Investmentpro- zesses den Erhalt der Vertragsunterlagen be- stätigt. 6.4 EVDI speichert die Vertragsunterlagen wäh- rend der Gesamtdauer der Nutzung des Post- fachs durch den Crowd-Investor im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung.

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Samples: Darlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag, Darlehensvertrag