Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile Musterklauseln

Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Der Emittent emittiert neben der Vermögensanlage „SonnenTeam Kassel Plus“ zeitgleich die Vermögensanlage „SonnenTeam Kassel“, deren beider Emissionsvolumen zusammen insgesamt 000.000 € beträgt. Bei beiden Vermögensanlagen handelt es sich um qualifizierte Nachrang- Darlehen. Zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots steht nicht fest, in welchem Verhältnis sich das Gesamtemissionsvolumen von 000.000 € auf die Vermögensanlagen „SonnenTeam Kassel Plus“ und „SonnenTeam Kassel“ aufteilen wird. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 500,00 €. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf 5.000,00 € begrenzt und müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Zeichnungssumme von über 1.000,00 € bis 5.000,00 € hat der Anleger eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass er über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000,00 € verfügt oder die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Die vorstehenden Grenzen gelten nicht, wenn Anleger eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG ist, deren Komman- ditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 500,00 € werden maximal 1 340 qualifizierte Nachrang-Darlehen angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Emissionsvolumen: Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt USD 225.000.000. Art und Anzahl der Anteile: Die Emittentin gewährt den Anlegern gegen Einzahlung einer Kapitaleinlage eine unmittelbare Unternehmensbeteiligung an der Emittentin als deren Limited Partner, sog. Limited Partner Anteile.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Das Emissionsvolumen der Emission des qualifizierten Nachrang-Darlehens „ZukunftGestalter“ beträgt 10 Mio. €. Bei erhöhter Nachfrage steht es dem Emittenten frei, den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage um 5 Mio. € auf 15 Mio. € zu erhöhen. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 1.000,00 €. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf 50.000,00 € begrenzt und müssen durch 1 000 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 1.000,00 € werden maximal 10 000 bzw. im Falle der Erhöhungsoption maximal 15 000 qualifizierte Nachrang-Darlehen angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Jahresabschluss und Verschuldungsgrad des Emittenten
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Das Emissionsvolumen des partiarischen Nachrangdarlehens beträgt EUR 350.000,00 (Funding-Limit). Das Angebot in Deutschland ist Teil eines Gesamtangebots, das auch in Österreich angeboten wird. Das Angebot in Österreich hat noch nicht begonnen. Das gezeichnete Volumen in Deutschland reduziert das zur Verfügung stehende Volumen in Österreich und umgekehrt. Die Emittentin lädt Anleger ein, ein Angebot über den Abschluss eines qualifiziert nachrangigen, unbesicherten, partiarischen Darlehens an die Emittentin zu stellen. Aus dem partiarischen Nachrangdarlehen erwachsen Rechte (insbes. Informationsrechte, Gläubigerrechte) und Pflichten (insbes. auf Einzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens). Jeder Anleger hat die Möglichkeit, ab einem Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu investieren. Es können maximal 3.500 partiarische Nachrangdarlehen zu je EUR 100,00 begeben werden. Der Gesamtbetrag eines Anlegers muss mindestens EUR 100,00 betragen, höhere Beträge müssen durch 100 teilbar sein. Der Maximalbetrag eines Anlegers beläuft sich auf EUR 25.000,00. Ist der Anleger eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist, sind auch höhere Beträge möglich.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Bei der Vermögensanlage handelt es sich ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen. Das Gesamtemissionsvolumen beläuft sich auf 5,9 Mio. €. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeich- nungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 0.000 €. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf 00.000 € begrenzt und müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Zeichnungssumme von über 0.000 € bis 00.000 € hat der/die Anleger/in eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass er/sie über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 000.000 € verfügt oder die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Zeichnungssumme von über 00.000 € bis 00.000 € hat der/die Anleger/in eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 0.000 € werden maximal 5.900 qualifizierte Nachrang-Darlehen angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Der Emittent emittiert neben der Vermögensanlage „N-ERGIE Bürgersolar“ zeitgleich die Vermögensanlage „N-ERGIE Bürgersolar+“, deren beider Emissionsvolumen zusammen insgesamt maximal 6 Mio. € beträgt. Bei beiden Vermögensanlagen handelt es sich um qualifizierte Nachrang-Darlehen. Zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots steht nicht fest, in welchem Verhältnis sich das Gesamtemissionsvolumen von 6 Mio. € auf die Vermögensanlagen „N-ERGIE Bürgersolar“ und „N-ERGIE Bürgersolar+“ aufteilen wird. Der Erwerbspreis der Vermögensan- lage „N-ERGIE Bürgersolar“ entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 1.000,00 €. Höhere Zeich- nungsbeträge sind auf 15.000,00 € begrenzt und müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Zeichnungssumme von über 1.000,00 € bis 10.000,00 € hat der Anleger eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass er über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000,00 € verfügt oder die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Zeichnungssumme von über 10.000,00 € bis 15.000,00 € hat der Anleger eine Selbstauskunft dahingehend abzugeben, dass die Zeichnungssumme den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatli- chen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 1.000,00 € werden maximal 6 000 qualifizierte Nachrang- Darlehen angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Aufgrund der Fortsetzung der Emissionen „Genussrecht SW See Basis“ und „Genussrecht SW See Premium“ durch die Emissionen der Genussrechte „Mein STADTWERK AM SEE Premium“ und „Mein STADTWERK AM SEE Basis“ beträgt das Gesamtemissionsvolumen 17,5 Mio. €, wobei das Emissionsvolumen der Emissionen der Genussrechte „Mein STADTWERK AM SEE Premium“ und „Mein STADTWERK AM SEE Basis“ zusammen 7,5 Mio. € beträgt. Der Emittent kann eine Erhöhungsoption auf einen Betrag von bis zu 10 Mio. € wahrnehmen, womit sich das Gesamtemissionsvolumen auf bis zu 20 Mio. € erhöhen kann. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 1.000,00 €. Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch 1 000 ohne Rest teilbar sein. Genussrechtsanteile können nur in ganzen Stücken gezeichnet und gehalten werden. Pro Anleger können maximal 199 Genussrechte gezeichnet werden. Bei einer Mindestzeichnungssumme von 1.000,00 € werden maximal 17 500 bzw. im Falle der Erhöhungsoption maximal 20 000 Genussrechte angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Der Emittent emittiert neben der Vermögensanlage „Mein Stadtwerk“ zeitgleich die Vermögensanlage „Mein Stadtwerk Plus“, deren beider Emissionsvo- lumen zusammen insgesamt 0.000.000 € beträgt. Bei beiden Vermögensanlagen handelt es sich um vinkulierte Namensgenussrechte. Zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebots steht nicht fest, in welchem Verhältnis sich das Gesamtemissionsvolumen von 0.000.000 € auf die Vermögensanlagen „Mein Stadtwerk“ und „Mein Stadtwerk Plus“ aufteilen wird. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der jeweiligen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 0.000 €. Höhere Zeichnungsbeträge sind auf 00.000 € begrenzt und müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Bei einer Min- destzeichnungssumme von 0.000 € werden maximal 4.000 vinkulierte Genussrechte angeboten.
Emissionsvolumen, Art und Anzahl der Anteile. Das maximale Emissionsvolumen beträgt EUR 600.000 („Funding-Limit“). Die Funding-Schwelle des Projekts liegt bei EUR 350.000. Das Funding-Ziel liegt bei EUR 500.000. Parallel wird das Projekt „Brandis“ angeboten, ebenfalls mit einem Emissionsvolumen von EUR 600.000 Der Art nach, handelt es sich bei der angebotenen Vermögensanlage um ein Nachrangdarlehen; dieses beinhaltet einen qualifizierten Rangrücktritt der Zahlungsansprüche gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten des Emittenten. Anleger schließen jeweils einen gesonderten Nachrangdarlehensvertrag mit dem Emittenten ab. Der Mindestanlagebetrag beträgt EUR 500 („Mindestanlagebetrag“). Der maximale Anlagebetrag darf EUR 1.000 grundsätzlich nicht überschreiten; höhere Anlagebeträge sind für den Investoren möglich (i) bis zu EUR 10.000, sofern der Anleger nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft nachweisen kann, dass sein frei verfügbares Vermögen (Bankguthaben, Finanzinstrumente) mindestens EUR 100.000 beträgt, oder (ii) bis zur Höhe des zweifachen Betrags des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des Anlegers nach einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch EUR 25.000. Die genannten Beträge gelten nicht für Kapitalgesellschaften oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist. Ausgehend von einem Mindestanlagebetrag von EUR 500 können maximal 1200 Nachrangdarlehensverträge geschlossen werden.