Garantiefonds. Ein Garantiefonds ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Garantiefonds. In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens können Sie sich an die Medicator AG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx wenden. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs- unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen.
Garantiefonds. Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer Xxxxxxxxxx. 00 X 00000 Xxxxxx Informationen zur angebotenen Leistung
Garantiefonds. Zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten ist die AXA Kranken- versicherung AG Mitglied folgenden gesetzlichen Sicherungsfonds nach §§ 221, 224 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Medicator AG Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00 x 00000 Xxxx Telefon: 0000 0000-0 Telefax: 0000 0000-0000
Garantiefonds. Die ARAG Krankenversicherungs-AG gehört der folgenden Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Sicherungsfonds) an: Medicator AG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx
Garantiefonds. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung gehören wir dem gesetzlichen Sicherungsfonds (§§ 124 ff. des Versicherungsauf- sichtsgesetzes) bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Xxxxxxx- xxxxxx 00 X, 00000 Xxxxxx, xxx.xxxxxxxxx-xx.xx, an. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds über- tragen. Durch den Fonds geschützt sind die Ansprüche der Versiche- rungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und aller sonstigen aus dem Versicherungsvertrag begünstigten Personen.
Garantiefonds. Gjensidige hat sich der dänischen Entschädigungsregelung „Garantiefonds für Schadensversicherungsgesellschaften“ angeschlossen. Dieser Garantiefonds wird beansprucht, wenn Sie als privater Verbraucher Ihre Versicherungen in einer von der Insolvenz betroffenen Versicherungsgesellschaft haben und wenn Sie diese Gesellschaft als Gegenpartei in einem Versicherungsfall haben. Dies bedeutet, dass Sie über den Garantiefonds abgesichert sind, wenn Ihre eigene Versicherungsgesellschaft oder die Ihrer Gegenpartei Insolvenz angemeldet hat. Sie sorgt dafür, dass Sie dennoch die Entschädigung ausgezahlt bekommen, auf die Sie einen Anspruch haben.
Garantiefonds. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Krankenversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 124 ff. des Versiche- rungsaufsichtsgesetzes), der bei der Medicator AG, Xxxxxx-Xxx- xxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Ihr Versi- cherer, die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., gehört dem Sicherungsfonds für die private Krankenversicherung an.
Garantiefonds. Ein Garantiefond ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir den von Ihnen gestellten Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages annehmen. Dies geschieht, indem wir Ihnen den Versicherungsschein oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung übersenden und dieser/diese Ihnen zugeht. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Erstbeitrages und der Versicherungsteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Für Sach- und Unfallversicherungen gilt: Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Angaben zum Beginn der Versicherung ergeben sich im Übrigen aus dem An- trag oder dem Angebot sowie den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Eine Frist, während der Sie an den Antrag gebunden sind, besteht nicht.
Garantiefonds. Garantiefonds bestehen - anders als in der Lebens- und in der Krankenver- sicherung - nicht.