Garantiefonds Musterklauseln

Garantiefonds. Ein Garantiefonds ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Garantiefonds. In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Krankenversicherungsunternehmens können Sie sich an die Medicator AG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx wenden. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Aufgaben eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungs- unternehmens die Aufgabe, Ihre Rechte zu schützen.
Garantiefonds. Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer Xxxxxxxxxx. 00 X 00000 Xxxxxx Informationen zur angebotenen Leistung
Garantiefonds. Die ARAG Krankenversicherungs-AG gehört der folgenden Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten (Sicherungsfonds) an: Medicator AG, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx
Garantiefonds. Zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten ist die AXA Krankenversicherung AG Mitglied im folgenden gesetzlichen Sicherungsfonds nach §§ 221 und 224 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Medicator AG Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00x 00000 Xxxx Telefon: 0000 0000-0 Telefax: 0000 0000-0000
Garantiefonds. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung gehören wir dem gesetzlichen Sicherungsfonds (§§ 124 ff. des Versicherungsauf- sichtsgesetzes) bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Xxxxxxx- xxxxxx 00 X, 00000 Xxxxxx, xxx.xxxxxxxxx-xx.xx, an. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds über- tragen. Durch den Fonds geschützt sind die Ansprüche der Versiche- rungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und aller sonstigen aus dem Versicherungsvertrag begünstigten Personen.
Garantiefonds. Zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten ist die AXA Kranken- versicherung AG Mitglied folgenden gesetzlichen Sicherungsfonds nach §§ 221, 224 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Medicator AG Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxx 00 x 00000 Xxxx Telefon: 0000 0000-0 Telefax: 0000 0000-0000 Inhalt und Umfang der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB-R) und den Tarifbedingungen des Tarifes Care Travel bzw. Care Travel (NAFTA). Im Anhang zu den AVB-R finden Sie auch einen Abdruck der wichtigsten für das Versicherungsverhältnis geltenden gesetzli- chen Regelungen. Unsere Leistungen erbringen wir unverzüglich nach Abschluss der zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlichen Prüfung.
Garantiefonds. Gjensidige hat sich der dänischen Entschädigungsregelung „Garantiefonds für Schadensversicherungsgesellschaften“ angeschlossen. Dieser Garantiefonds wird beansprucht, wenn Sie als privater Verbraucher Ihre Versicherungen in einer von der Insolvenz betroffenen Versicherungsgesellschaft haben und wenn Sie diese Gesellschaft als Gegenpartei in einem Versicherungsfall haben. Dies bedeutet, dass Sie über den Garantiefonds abgesichert sind, wenn Ihre eigene Versicherungsgesellschaft oder die Ihrer Gegenpartei Insolvenz angemeldet hat. Sie sorgt dafür, dass Sie dennoch die Entschädigung ausgezahlt bekommen, auf die Sie einen Anspruch haben.
Garantiefonds. Zur Absicherung der Ansprüche aus der Krankenversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 124 ff. des Versiche- rungsaufsichtsgesetzes), der bei der Medicator AG, Xxxxxx-Xxx- xxxxxx-Xxxx 00x, 00000 Xxxx errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Ihr Versi- cherer, die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., gehört dem Sicherungsfonds für die private Krankenversicherung an.
Garantiefonds. Bereich Versicherungen - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx.