ENTGANGENER GEWINN Musterklauseln

ENTGANGENER GEWINN. Nicht versichert sind entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung und ähnliche wirtschaftliche Nachteile.
ENTGANGENER GEWINN. In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist. Gesetzlich ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Gewinn zu erwirtschaften.
ENTGANGENER GEWINN. In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist. (4.1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist insoweit die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Soweit Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet. (4.2) Der Vergütungsanspruch ist binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung erfolgte Zahlstelle zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem mitgeteilten Konto. Taunus Bestattungen ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Tel.: ▇▇▇▇-▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ Wiesbadener Volksbank: BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ UNUS UNGEN in guten Händen (4.3) Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit der Rechnungslegung wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung. (4.4) Während des Verzuges ist die Geldschuld mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Daneben ist das Bestattungsunternehmen berechtigt, für weitere Mahnschreiben pauschal jeweils 5,– Euro zu berechnen. (4.5) Das Bestattungsunternehmen ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Abs. 1 bis 3 gelten sodann sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Zahlung binnen zwei Tagen zu erfolgen hat. (4.6) Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten, und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstiger Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung. Soweit die Leistungen des Bestattungsunternehmens durch Dritte, insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist das Bestattungsunt...
ENTGANGENER GEWINN. Der Beklagten ist durch das Verhalten des Klägers, wie es in den Medien beschrieben wurde, 87 ein Schaden entstanden. Durch das negative Auffallen des Klägers hat ihr Image in den Medien und der Öffentlichkeit so starke Einbussen erlitten, dass dadurch das Kaufverhalten der Zielgruppe in starkem Masse negativ beeinflusst worden ist, infolgedessen die Umsatzzahlen markant zurückgegangen sind. Der Kläger hat, wie nachfolgend dargelegt wird, durch sein Verhalten und Auftreten gemäss den erwähnten Presseberichten (siehe Rz. 17) den Vertrag positiv verletzt, indem er eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat, wodurch er der Beklagten einen Schaden in Form eines entgangenen Gewinns zugefügt hat. Diese stehen zudem in einem adäquaten Kausalzusammenhang zueinander.