Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe. 9 (1) Der Arbeitnehmer behält für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe (§ 6) ausgefallene Ar- beit seinen Anspruch auf Entgelt.
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Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe. 9 (1) Der Arbeitnehmer behält für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe (§ 6) ausgefallene Ar- beit Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt.
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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte