Common use of Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Clause in Contracts

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

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Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

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Samples: www.fahrschule-arnold.de, fahrschule-arnold.de

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

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Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Ziffer 5 Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

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Samples: www.fahrschule-eling.de

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule Fahr-schule nur aus wichtigem Grund gekündigt ge-kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der FahrschülerFahrschüler Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

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Samples: www.fahrschule-schnitker.de

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a 3 a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehenden Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler

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Samples: sbff8c82da880dc8e.jimcontent.com

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2Abs.2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus auf wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

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Samples: www.fahrschule-fuhlsbuettel.de

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler:

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Samples: ferienfahrschule-hense.de

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Ziffer 5 Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Wenn der Fahrschüler

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Samples: fahrschule-stockfisch.de