Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle erfor- derliche weitere theoretische Ausbil- dung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrschulen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Fahrschule Rettig