Entwicklungsphilosophie Entwicklungsphilosophie Musterklauseln

Entwicklungsphilosophie Entwicklungsphilosophie. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität der Arbeit im CJD Verbund Hessen/Westfalen liegt bei der Verbundleitung. Sie verpflichtet sich, das Qualitätsmanagementsystem weiter auszubauen. Das Qualitätsmanagementsystem im CJD dient der zielgerichteten Steuerung von Entwicklungen und Qualität auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Mit der Festlegung einer gemeinsamen Entwicklungsphilosophie ist ein einheitliches Qualitätsverständnis des CJD Verbundes Hessen/Westfalen möglich. Diese Entwicklungsphilosophie dient der Weiterentwicklung des Verbundes. Wir sprechen von Qualität, wenn sowohl die Anforderungen unserer Kunden, Mitarbeiter und anderer interessierter Parteien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt worden sind sowie die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden. Wir verwenden den Begriff Kunde für die Menschen und Institutionen, die unsere Angebote nutzen und mit uns in Beziehung treten. Wir verstehen unsere Angebote als Dienstleistung im Sinne von Service für Menschen. Ziel der Kundenorientierung ist das Erreichen einer hohen Kundenzufriedenheit. Unter Mitarbeitenden verstehen wir alle Menschen, die ihren Dienst im Verbund leisten und damit Teil der Verbundgemeinde sind. Eine hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem CJD und Ihren individuellen Aufgaben, ihre Zufriedenheit, Motivation, Offenheit für neue Wege, Qualifikation, aber auch die Gesundheitsförderung und ein Qualitätsbewusstsein der Mitarbeitenden sind wichtige Voraussetzungen für das Erreichen und den Erhalt einer hohen Qualität der Angebote. Die Entwicklungsziele in den einzelnen Maßnahmen des Verbundes können unterschiedlich sein. Sie müssen jedoch im Einklang mit der Entwicklungsphilosophie, den Entwicklungszielen und dem Leitbild des CJD-Verbund Hessen/Westfalen stehen. Um eine hohe Qualität zu erreichen setzen wir auf den kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dieser stützt sich auf eine regelmäßige Reflexion innerhalb des Verbundes. Hierfür werden Mitarbeiterbefragung, Kundenbefragungen und ähnliches eingesetzt. Verbesserungsvorschläge und ein Beschwerdemanagement sind weitere wichtige Bestandteile, um Verbesserung voranzutreiben. Die Entwicklung des Verbundes im Blick zu behalten ist die Aufgabe der Verbundleitung. Hierfür ist auch die Erhebung von Kennzahlen (Zahlen, Daten, Fakten) notwendig. Die Mitarbeitenden, Teilnehmer unserer Maßnahmen und weitere Beteiligte sollten soweit möglich in diesen Verbesserungsprozess eingebunden werden...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.