Common use of Erhalt und Ersatz der Monatswertmarken Clause in Contracts

Erhalt und Ersatz der Monatswertmarken. Der Fahrgast erhält eine Kundenkarte und rechtzeitig auf geeignete Weise seine Monats- wertmarken. In die Monatswertmarken ist die jeweilige zeitliche und räumliche Gültigkeit eingedruckt, so dass eine Entwertung durch den Fahrgast entfällt. Bei personengebunde- nen Zeitkarten ist zudem die Kundennummer eingedruckt. Die Angaben sind auf Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind beim Verkehrsunternehmen unmittelbar anzuzeigen. Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Fahrgast die Monatswert- marken nicht bis zum letzten Werktag vor dem Gültigkeitsbeginn der Monatswertmarke, so hat er die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen anzuzeigen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, wird davon ausgegangen, dass ihm die Monatswertmarken ordnungsgemäß zugegangen sind. Bei Verlust der Kundenkarte kann auf Antrag beim ausgebenden Verkehrsunternehmen Er- satz gestellt werden. Dafür ist eine Gebühr pro Kundenkarte gemäß Teil D Anlage 3 zu zahlen. Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Monatswertmarken erfolgt kein Ersatz.

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Samples: www.regiobus.com, www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de

Erhalt und Ersatz der Monatswertmarken. Der Fahrgast erhält eine Kundenkarte und rechtzeitig auf geeignete Weise seine Monats- wertmarkenMonatswertmarken. In die Monatswertmarken ist die jeweilige zeitliche und räumliche Gültigkeit eingedruckt, so dass eine Entwertung durch den Fahrgast entfällt. Bei personengebunde- nen personengebundenen Zeitkarten ist zudem die Kundennummer eingedruckt. Die Angaben sind auf Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind beim Verkehrsunternehmen unmittelbar anzuzeigen. Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Fahrgast die Monatswert- marken Monatswertmarken nicht bis zum letzten Werktag vor dem Gültigkeitsbeginn der Monatswertmarke, so hat er die Verpflichtung, dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen anzuzeigen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, wird davon ausgegangen, dass ihm die Monatswertmarken ordnungsgemäß zugegangen sind. Bei Verlust der Kundenkarte kann auf Antrag beim ausgebenden Verkehrsunternehmen Er- satz Ersatz gestellt werden. Dafür ist eine Gebühr pro Kundenkarte gemäß Teil D Anlage 3 zu zahlen. Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Monatswertmarken erfolgt kein Ersatz.

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Samples: www.regiobus.com, www.vdk.de