Common use of Erklärung zu den Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) nach § 14 Abs. 3 der Vereinbarung Clause in Contracts

Erklärung zu den Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) nach § 14 Abs. 3 der Vereinbarung. Die Kalkulation des Beschäftigungsumfangs erfolgt unter der Annahme, dass pro 50 Versicherte in der Einrichtung ein Anteil von 1/8 Stelle für die Leistungserbringung nach der Vereinbarung gemäß §132g Abs. 3 SGB V erforderlich ist. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen können nach dem Regel-Ausnahme-Prinzip gemäß § 15 Abs. 5 entsprechende Nachweise unter Beach- tung datenschutzrechtlicher Vorgaben anfordern.

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