Common use of Erklärung zu den Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) nach § 14 Abs. 3 der Vereinbarung Clause in Contracts

Erklärung zu den Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) nach § 14 Abs. 3 der Vereinbarung. Die Kalkulation des Beschäftigungsumfangs erfolgt unter der Annahme, dass pro 50 Versicherte in der Einrichtung ein Anteil von 1/8 Stelle für die Leistungserbringung nach der Vereinbarung gemäß §132g Abs. 3 SGB V erforderlich ist. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen können nach dem Regel-Ausnahme-Prinzip gemäß § 15 Abs. 5 entsprechende Nachweise unter Beach- tung datenschutzrechtlicher Vorgaben anfordern. a) Erklärung der zu zahlenden Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) der Beraterin/des Beraters pro Jahr (Vollzeitstelle): € pro Jahr (Angabe des angewendeten Tarifvertrags/des ggf. herangezogenen Vergleichstarifs ) b) Erklärung der zu zahlenden Bruttopersonalkosten (Arbeitgeberbrutto) der Beraterin/des Beraters pro Jahr (Teilzeitstelle): € pro Jahr (tatsächliche Bruttopersonalkosten) € pro Jahr (umgerechnet auf eine Vollzeitstelle) (Angabe des angewendeten Tarifvertrags/des ggf. herangezogenen Vergleichstarifs) c) In Fällen, in denen die Beratung in Kooperationen mit anderen Einrichtungen oder durch externe Dienstleister (vgl. § 7 Abs. 2 b und c) der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V) erfolgt, sind die zu zahlenden Bruttopersonalkosten pro Jahr (inklusive ggf. zusätzlich anfallender Umsatzsteuer) für den Arbeitszeitumfang / Stellenanteil anzugeben sowie die Bruttopersonalkosten (inklusive ggf. zu- sätzlich anfallender Umsatzsteuer) pro Jahr umgerechnet auf eine Vollzeitstelle. € pro Jahr (tatsächliche Bruttopersonalkosten) € pro Jahr (umgerechnet auf eine Vollzeitstelle) (Angabe des angewendeten Tarifvertrags/des ggf. herangezogenen Vergleichstarifs)

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Samples: Vereinbarung Über Inhalte Und Anforderungen Der Gesundheitlichen Versorgungsplanung Für Die Letzte Lebensphase, Vereinbarung Über Inhalte Und Anforderungen Der Gesundheitlichen Versorgungsplanung Für Die Letzte Lebensphase, Vereinbarung Über Inhalte Und Anforderungen Der Gesundheitlichen Versorgungsplanung Für Die Letzte Lebensphase