Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege Musterklauseln

Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege. Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege (z. B. telefonisch, per Datenfernüber- tragung oder per Telefax) bedürfen schriftlicher Bestätigung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonderen Bedingungen be- stimmt ist. Die Geschäftspartner haben die Bank unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn schriftliche Bestätigungen Abweichungen von telekommunikativen Erklärungen der Bank ent- halten oder ganz ausbleiben.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.