Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
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Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen Handelsbräuche der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
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Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. Z 5. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
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Samples: www.denizbank.at