Common use of Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts Clause in Contracts

Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kun- den mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier oder – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinba- rung – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (etwa auf elekt- ronischem Weg im Rahmen des easybank electronic banking). (3) Informationen über die vom Kreditinstitut dem Kunden bei Konten verrechneten Entgelte werden dem Kunden je nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum seiner Konten monatlich bzw. vierteljährlich auf die vereinbarte Weise zugänglich gemacht; davon unberührt bleiben die Informationspflichten des Kredit- instituts zu ausgeführten Zahlungsvorgängen gemäß Z 39. (9) und Z 40. (2). (4) Einem Kunden, der Verbraucher ist, wird ab 31.10.2018 eine Entgeltaufstellung gemäß § 8 Verbraucherzahlungskontogesetz einmal jährlich, sofern er die Entgeltaufstellungen nicht schon mit den Abrechnungen gemäß Abs. (3) erhalten hat, sowie bei der Be- endigung des Rahmenvertrags zugänglich gemacht. Wurde mit dem Kunden eine Vereinbarung über seine Teilnahme am easybank electronic banking abgeschlossen, erfolgt die Zugäng- lichmachung der Entgeltaufstellungen durch Abrufbarkeit im easy internetbanking; ansonsten wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltaufstellungen in ihrer Geschäftsstelle und auf ihrer Website zur Verfügung halten. Auf Verlangen des Kunden wird das Kredit- institut die Entgeltaufstellungen dem Kunden unentgeltlich in Pa- pierform mitteilen.

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Samples: Banking Documents, Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot

Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kun- den Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier oder – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinba- rung Vereinbarung – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (etwa auf elekt- ronischem elektronischem Weg im Rahmen des easybank electronic elec- tronic banking). (3) Informationen Informationen, über die vom Kreditinstitut dem Kunden bei Konten verrechneten Entgelte werden dem Kunden je nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum seiner Konten monatlich mo- natlich bzw. vierteljährlich auf die vereinbarte Weise zugänglich zugäng- lich gemacht; davon unberührt bleiben die Informationspflichten Informationspflich- ten des Kredit- instituts Kreditinstituts zu ausgeführten Zahlungsvorgängen gemäß Z 39. (9) und Z 40. (2). (4) Einem Kunden, der Verbraucher ist, wird ab 31.10.2018 eine Entgeltaufstellung Entgeltaufstel- lung gemäß § 8 Verbraucherzahlungskontogesetz einmal jährlichjähr- lich, sofern er die Entgeltaufstellungen nicht schon mit den Abrechnungen gemäß Abs. (3) erhalten hat, sowie bei der Be- endigung des Rahmenvertrags zugänglich gemacht. Wurde mit dem Kunden eine Vereinbarung über seine Teilnahme am easybank easy- bank electronic banking abgeschlossen, erfolgt die Zugäng- lichmachung Zugänglich- machung der Entgeltaufstellungen durch Abrufbarkeit im easy internetbanking; ansonsten wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltaufstellungen in ihrer Geschäftsstelle und auf ihrer Website zur Verfügung halten. Auf Verlangen des Kunden wird das Kredit- institut Kreditinstitut die Entgeltaufstellungen dem Kunden jeden- falls unentgeltlich in Pa- pierform Papierform mitteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.gelten (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kun- den Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier (insbesondere mittels Kontoauszug), sofern mit ihm nicht die Abrufbarkeit oder – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinba- rung – Übermittlung auf einem anderen dauerhaften Datenträger (etwa auf elekt- ronischem Weg im Rahmen des easybank electronic banking)elektronischem Weg, insbesondere via Bank Winter e- banking per Internet, vereinbart wurde. (3) Informationen über die vom Kreditinstitut dem Kunden bei Konten verrechneten Entgelte werden dem Kunden je nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum seiner Konten monatlich bzw. vierteljährlich auf die vereinbarte Weise zugänglich gemacht; davon unberührt bleiben die Informationspflichten des Kredit- instituts Kreditinstituts zu ausgeführten Zahlungsvorgängen gemäß Z 39. 39 (9) und Z 40. 40 (2). (4) Einem Kunden, der Verbraucher ist, wird ab 31.10.2018 dem in § 36 Abs 1 Verbraucherzahlungskontogesetz vorgesehenen Zeitpunkt eine Entgeltaufstellung gemäß § 8 Verbraucherzahlungskontogesetz einmal jährlich, sofern er die Entgeltaufstellungen nicht schon mit den Abrechnungen gemäß Abs. (3) erhalten hat, sowie bei der Be- endigung des Beendigung eines Rahmenvertrags zugänglich gemacht. Wurde mit dem Kunden eine Vereinbarung über seine Teilnahme am easybank electronic Bank Winter e-banking per Internet abgeschlossen, erfolgt die Zugäng- lichmachung Zugänglichmachung der Entgeltaufstellungen durch Abrufbarkeit im easy internetbanking; ansonsten Bank Winter e-banking per Internet oder wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltaufstellungen Entgeltaufstellung in ihrer der Geschäftsstelle und auf ihrer Website zur Verfügung halten. Auf Verlangen des Kunden wird das Kredit- institut Kreditinstitut die Entgeltaufstellungen dem Kunden unentgeltlich kostenlos in Pa- pierform Papierform mitteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kun- den Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier oder – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinba- rung Vereinbarung – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (etwa auf elekt- ronischem elektronischem Weg im Rahmen des easybank electronic bankingBAWAG eBan- king). (3) Informationen über die vom Kreditinstitut dem Kunden bei Konten verrechneten Entgelte werden dem Kunden je nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum seiner Konten monatlich monat- lich bzw. vierteljährlich auf die vereinbarte Weise zugänglich gemacht; davon unberührt bleiben die Informationspflichten des Kredit- instituts Kreditinstituts zu ausgeführten Zahlungsvorgängen gemäß Z 39. (9) und Z 40. (2). (4) Einem Kunden, der Verbraucher ist, wird ab 31.10.2018 eine Entgeltaufstellung Entgel- taufstellung gemäß § 8 Verbraucherzahlungskontogesetz einmal ein- mal jährlich, sofern er die Entgeltaufstellungen nicht schon mit den Abrechnungen gemäß Abs. (3) erhalten hat, sowie bei der Be- endigung Beendigung des Rahmenvertrags zugänglich gemacht. Wurde mit dem Kunden eine Vereinbarung über seine Teilnahme am easybank electronic banking BAWAG eBanking abgeschlossen, erfolgt die Zugäng- lichmachung Zugänglichma- chung der Entgeltaufstellungen durch Abrufbarkeit im easy internetbankingBAWAG eBanking per Internet; ansonsten wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltaufstellungen in ihrer Geschäftsstelle und auf ihrer Website zur Verfügung haltenden Filialen zugänglich machen. Auf Verlangen des Kunden wird das Kredit- institut Kreditinstitut die Entgeltaufstellungen dem Kunden jedenfalls unentgeltlich in Pa- pierform mitteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erklärungen und Informationen des Kreditinstituts. (1) Die mittels Telekommunikation gemachten Mitteilungen und Erklärungen des Kreditinstituts gelten – sofern keine abwei- chenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder Usancen der Kreditinstitute bestehen – vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Erklärungen und Informationen, die das Kreditinstitut dem Kun- den Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde auf Papier oder – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinba- rung Vereinbarung – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (etwa auf elekt- ronischem elektronischem Weg im Rahmen des easybank electronic bankingBAWAG eBan- king). (3) Informationen über die vom Kreditinstitut dem Kunden bei Konten verrechneten Entgelte werden dem Kunden je nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum seiner Konten monatlich monat- lich bzw. vierteljährlich auf die vereinbarte Weise zugänglich gemacht; davon unberührt bleiben die Informationspflichten des Kredit- instituts Kreditinstituts zu ausgeführten Zahlungsvorgängen gemäß Z 39. (9) und Z 40. (2). (4) Einem Kunden, der Verbraucher ist, wird ab 31.10.2018 eine Entgeltaufstellung gemäß § 8 Verbraucherzahlungskontogesetz einmal jährlich, sofern er die Entgeltaufstellungen nicht schon mit den Abrechnungen gemäß Abs. (3) erhalten hat, sowie bei der Be- endigung Beendigung des Rahmenvertrags zugänglich gemacht. Wurde mit dem Kunden eine Vereinbarung über seine Teilnahme Teilnah- me am easybank electronic banking BAWAG eBanking abgeschlossen, erfolgt die Zugäng- lichmachung der Entgeltaufstellungen durch Abrufbarkeit im easy internetbankingBAWAG eBanking per Internet; ansonsten wird das Kreditinstitut dem Kunden die Entgeltaufstellungen in ihrer Geschäftsstelle und auf ihrer Website den Geschäftsstellen zur Verfügung halten. Auf Verlangen des Kunden wird das Kredit- institut Kre- ditinstitut die Entgeltaufstellungen dem Kunden unentgeltlich in Pa- pierform Papierform mitteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen