Abgabe Von Erklärungen. 3.2.1 Aufträge des Kunden:
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Auftragserfassung erteilen. Die Kosten für die von dem Kunden verwendeten Fernkommunikationsmittel sind von diesem selbst zu tragen.
(2) Die Vorrichtungen zur elektronischen Erfassung von Aufträgen sind › das Online-Banking – es ermöglicht dem Kunden, über Endgeräte mit Internetzugang über einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben; › die Banking-App – sie ermöglicht dem Kunden, über eine Applikation der bank99 auf einem mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willens- erklärungen abzugeben; › das Telefonbanking – es ermöglicht dem Kunden, über telefonische Anweisungen nach geeigneter Authentifizierung Abfragen zu tätigen und Aufträge zu erteilen.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (Telefonbanking) oder mittels Online-Banking oder Banking-App erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(4) Nur der vollständig mittels eines vom Kreditinstitut bereitgestellten Authentifizierungsverfahrens legitimierte Kontoinhaber ist berechtigt, das Online-Banking, die Banking-App sowie das Telefonbanking für seine Konten zu nutzen.
(5) Das Kreditinstitut kann die Durchführung von Aufträgen so lange verweigern, bis Klarheit über die Berechtigung des Auftraggebers bzw. Nutzers des Online-Bankings, der Banking-App und/oder des Telefon- bankings besteht. In diesem Fall wird der Kunde ehestmöglich unter Angabe von Gründen und Möglichkeiten zur Verbesserung informiert, sofern das Kreditinstitut hierzu aufgrund der gesetzlichen Bestimmun- gen ermächtigt ist.
(6) Soweit es um die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen geht, stimmt der Kunde mit der Autorisierung seines Auftrages zugleich ausdrücklich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Kreditinstitut in dem für die Erbringung des gewünschten Zahlungs- dienstes notwendigen Ausmaß (insbesondere der Übermittlung seiner Daten im Zahlungsverkehr an Dritte) zu. Die...
Abgabe Von Erklärungen. 1. Aufträge des Kunden Z 3.
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
(2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat.
(3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. Dies gilt nicht für Aufträge zu Zahlungsdiensten.
Abgabe Von Erklärungen. BV100D - 023GI0000D 20171213 DVR: 0041556
Abgabe Von Erklärungen. Aufträge des Kunden
Abgabe Von Erklärungen. Erklärungen des Nutzers, insbesondere Willenserklärungen, werden im Kundenportal dadurch abgegeben, dass der Nutzer die gemäß der Benutzerführung eingegebenen Daten durch Betätigung der dafür vorgesehenen Schaltfläche zur Übermittlung an den Anbieter freigibt.
Abgabe Von Erklärungen. 1. Aufträge des Kunden und Aufzeichnen von Telefongesprächen MEIEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den
Abgabe Von Erklärungen. Erklärungen, deren Wirkung etwa vorhandene mehrere Mieter berührt, sind wirksam, wenn sie von oder gegenüber einem von Ihnen abgegeben werden.
Abgabe Von Erklärungen. Erklärungen des Kreditinstituts; Entgeltaufstellung nach § 8 VZKG
Abgabe Von Erklärungen. 6.1 Erklärungen jeder Art (z. B. Zählerstandseingabe, Adressänderungen, Abschlagsänderungen) sind abgegeben, wenn der Kunde diese durch Anklicken des entsprechenden Buttons zur Übermittlung an die EWF be- stätigt hat. Die Datenfreigabe darf im Internet erst erfolgen, wenn auf dem Bildschirm angezeigt wird, dass die Datenübermittlung verschlüsselt er- folgt.
6.2 Der Kunde trägt das Übermittlungsrisiko für die durch den Kunden abge- gebenen Erklärungen. Der Kunde hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist für alle unter seiner Benutzerkennung und seinem Passwort eingegebenen Da- ten verantwortlich. Die von der EWF ausgeführten Aufträge sind vom ihm zu überprüfen und ggf. unverzüglich zu reklamieren.
Abgabe Von Erklärungen. Willenserklärungen gelten als abgegeben, wenn der Kunde diese durch Anklicken des Absende-Buttons zur Übermittlung an SWC/GVC freigegeben hat. Kunde und SWC/GVC tragen das Übermittlungsrisiko für die durch sie abgegebenen Erklärungen. SWC/GVC ist berechtigt, die Bearbeitung der Aufträge ausschließlich an Hand der Benutzerkennung vorzunehmen, die im Login eingegeben worden sind. Der Kunde hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Das gilt insbesondere für die Benutzerkennung und das Kennwort. Der Kunde ist für alle unter seiner Benutzerkennung und seinem Kennwort eingegebenen Daten verantwortlich. Die von SWC/GVC ausgeführten Aufträge sind vom Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich zu reklamieren.