Common use of Ermächtigung zur Belastung des Zahlungsmittels Clause in Contracts

Ermächtigung zur Belastung des Zahlungsmittels. Der Mieter ermächtigt SIXT sowie deren Inkassobevollmächtigte mit Vertragsabschluss unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle sonstigen mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Ansprüche von SIXT (insbesondere auch der Vermieterin oder deren Organen belastete Bussen, Gebühren, Umtriebsentschädigungen und weitere Kosten aufgrund von Verkehrsregelverletzungen durch den Mieter (vgl. dazu nachfolgend Ziff. 13.2 und Ziff. 13.3) sowie allfällige Schadenersatzforderungen gemäss nachfolgend Ziff. 15 von dem vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages benannten bzw. nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Mietzins (ausgenommen beim Frühbucher-Tarif) und die Kaution müssen im Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe sowie bei Langzeitmieten monatlich zum Voraus durch eine durch eine Genehmigung (Approval) der die Zahlung abwickelnden Bank sichergestellt werden. Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann SIXT die Fahrzeugübergabe verweigern. Ist das Fahrzeug bereits übergeben worden und wird die Genehmigung für den Folgemonat nicht erteilt, gerät der Mieter mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. SIXT ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser Ansetzung einer einmaligen Zahlungsfrist fristlos aufzulösen.

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Ermächtigung zur Belastung des Zahlungsmittels. Der Mieter ermächtigt SIXT sowie deren Inkassobevollmächtigte ev4all mit Vertragsabschluss unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle sonstigen mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Ansprüche von SIXT ev4all (insbesondere auch der Vermieterin oder deren Organen belastete Bussen, Gebühren, Umtriebsentschädigungen und weitere Kosten aufgrund von Verkehrsregelverletzungen durch den Mieter (vgl. dazu nachfolgend Ziff. Ziffer 13.2 und Ziff. Ziffer 13.3) sowie allfällige Schadenersatzforderungen gemäss nachfolgend Ziff. 15 Ziffer 15) von dem vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages benannten bzw. nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Mietzins (ausgenommen beim Frühbucher-Tarif) Mietpreis und die Kaution müssen im Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe sowie bei Langzeitmieten monatlich zum Voraus durch eine durch eine Genehmigung (Approval) der die Zahlung abwickelnden Bank sichergestellt werden. Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann SIXT ev4all die Fahrzeugübergabe verweigern. Ist das Fahrzeug bereits übergeben worden und wird die Genehmigung für den Folgemonat nicht erteilt, gerät der Mieter mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. SIXT ev4all ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser Ansetzung einer einmaligen Zahlungsfrist fristlos aufzulösen.

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Ermächtigung zur Belastung des Zahlungsmittels. Der Mieter ermächtigt SIXT sowie deren Inkassobevollmächtigte ev4all mit Vertragsabschluss unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle sonstigen mit dem Mietvertrag zusammenhängenden zusammen- hängenden Ansprüche von SIXT ev4all (insbesondere auch der Vermieterin oder deren Organen belastete Bussen, Gebühren, Umtriebsentschädigungen Umtriebsentschädi- gungen und weitere Kosten aufgrund von Verkehrsregelverletzungen durch den Mieter (vgl. dazu nachfolgend Ziff. Ziffer 13.2 und Ziff. Ziffer 13.3) sowie allfällige Schadenersatzforderungen gemäss nachfolgend Ziff. 15 Ziffer 15) von dem vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages benannten bzw. nachträglich nach- träglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchenabzubu- chen. Der Mietzins (ausgenommen beim Frühbucher-Tarif) Mietpreis für die gesamte Mietdauer und die Kaution müssen im Zeitpunkt Zeit- punkt der Fahrzeugübergabe sowie bei Langzeitmieten monatlich zum Voraus durch eine durch eine Genehmigung (Approval) der die Zahlung abwickelnden Bank sichergestellt bezahlt werden. Wird die Genehmigung nicht erteiltErfolgt diese Zahlung nicht, kann SIXT ev4all die Fahrzeugübergabe verweigern. Ist das Fahrzeug bereits übergeben worden und wird die Genehmigung für den Folgemonat nicht erteilt, gerät der Mieter mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. SIXT ev4all ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser er- folgloser Ansetzung einer einmaligen Zahlungsfrist fristlos aufzulösen. In Ausnahmefällen kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden, wozu aber mindestens vier Monatsraten des Mietzinses vor der Fahrzeug- übergabe bezahlt werden müssen.

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Ermächtigung zur Belastung des Zahlungsmittels. Der Mieter ermächtigt SIXT sowie deren Inkassobevollmächtigte mit Vertragsabschluss unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle sonstigen mit dem Mietvertrag zusammenhängenden Ansprüche von SIXT (insbesondere auch der Vermieterin oder deren Organen belastete Bussen, Gebühren, Umtriebsentschädigungen und weitere Kosten aufgrund von Verkehrsregelverletzungen durch den Mieter (Mieter; vgl. dazu nachfolgend Ziff. 13.2 und Ziff. 13.3) sowie allfällige Schadenersatzforderungen gemäss nachfolgend Ziff. 15 von dem vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages benannten bzw. nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen. Der Mietzins (ausgenommen beim Frühbucher-Tarif) und die Kaution müssen im Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe sowie bei Langzeitmieten monatlich zum Voraus durch eine durch eine Genehmigung (Approval) der die Zahlung abwickelnden Bank sichergestellt werden. Wird die Genehmigung nicht erteilt, kann SIXT die Fahrzeugübergabe verweigern. Ist das Fahrzeug bereits übergeben worden und wird die Genehmigung für den Folgemonat nicht erteilt, gerät der Mieter mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. SIXT ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis nach erfolgloser Ansetzung einer einmaligen Zahlungsfrist fristlos aufzulösen.

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