Mietpreis. Der vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Mietpreis ist im Mietvertrag geregelt und richtet sich grundsätzlich nach der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Der Preis pro Nacht kann variieren, je nachdem in welche Saison die jeweilige Nacht fällt. Neben der mietweisen Überlassung sind durch den Mietpreis, soweit nicht ausdrücklich zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, nur die Kosten für die Kfz-Versicherung (vgl. § 11) sowie für Wartung und Verschleißreparaturen abgegolten. In welchem Umfang gefahrene Kilometer im Mietpreis enthalten sind kann der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste entnommen werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Mieter zu tragen. Gibt der Mieter das Reisemobil vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er den vollen vertraglich vereinbarten Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Reisemobil im Zeitraum zwischen tatsächlicher Rückgabe und vereinbarten Ende der Miete anderweitig vermieten. Ist eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitraum tatsächlich möglich, mindert sich der zu bezahlende Mietpreis entsprechend anteilig. Gibt der Mieter das Reisemobil nicht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin an den Vermieter zurück, so ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Dies gilt auch, wenn den Mieter kein Verschulden an der verspäteten Rückgabe trifft. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.
Mietpreis. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag, bzw. der diesem Vertrag beigefügtem Preisliste des Vermieters. Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
Mietpreis. Der vom Mieter geschuldete restliche Mietpreis, die vereinbarte Servicepauschale, sowie weitere nach dem Mietvertrag vom Mieter geschuldete Zahlungen müssen bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugübergabe vollständig beim Vermieter eingehen.
Mietpreis. Der Mietpreis beträgt für die Dauer der Mietzeit inkl. Erstausstattung Bettwäsche / Handtücher (je Person ein Dusch- und Handtuch) ….,00 €. Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung 25% des Mietpreises als Anzahlung auf das in der Fußzeile angegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung von 75%, zzgl. der Kurtaxe, erfolgt 4 Wochen vor der Anreise. Die Mietkaution von 150,00 € ist bei der Anreise in bar zu leisten und wird bei einwandfreier und sauberer Wohnung dem Mieter am Abreisetag erstattet. Für den Versand von E-Mails und beruflichen Zwecken stellt der Vermieter Ihnen für die vereinbarte Mietzeit eine beschränkte Nutzungsüberlassung des Internets (W-LAN) mit Gastzugang zur Verfügung. Ein Anrecht darauf besteht nicht. Mit der Nutzung des W-LAN Anschlusses verpflichten Sie sich, keine gesetzwidrigen Inhalte und Daten ins Internet zu stellen bzw. herunterzuladen. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Die Vermietung erfolgt auf Grundlage der anliegenden allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen sowie der Hausordnung, deren Inhalte dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt sind und mit deren Geltung er einverstanden ist. Ort, Da ag tum MusterUnVterscehriftrMietterr Ort, Datum Unterschrift Vermieter Bitte senden Sie uns eine Ausführung per Mail oder Post vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Briefsendung bitte an: 00000 Xxxxxxx-Xxxxxxxxx, Xx xxx Xxxxxxxxxxx 0
Mietpreis. Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist.
Mietpreis. Wird das Fahrzeug nicht an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mietpreis. Der restliche Mietpreis, die vereinbarte Servicepauschale, sowie weitere nach dem Mietvertrag vom Vermieter geschuldete Zahlungen sind 28 Tage vor dem vereinbarten Termin zur Fahrzeugübergabe zur Zahlung durch den Mieter fällig.
Mietpreis. 1. Bei Vertragsabschluss kann der Unternehmer mit dem Verbraucher folgende Vorauszahlungen vereinbaren: - Höchstens 50 % des Mietpreises bei einer Buchung innerhalb von 3 Monaten vor Beginn des Mietzeitraums - Höchstens 25 % des Mietpreises bei einer Buchung bis 3 Monate vor Beginn des Mietzeitraums
2. Der Verbraucher schuldet dem Unternehmer den gesamten Mietpreis auch, wenn er den gemieteten Liege- oder Lagerplatz vorübergehend nicht nutzt.
3. Muss ein Wasserfahrzeug nach dem Zeitraum der Wintereinlagerung nicht zu Wasser gelassen werden, hat der Verbraucher einen dann näher zu vereinbarenden Mietpreis für den beanspruchten Raum zu bezahlen. Dieser Mietpreis ist unabhängig von der Vergütung, die der Verbraucher für die erforderlichen Kosten der Umsetzung des Wasserfahrzeugs zu zahlen hat.
Mietpreis. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus einem Basismietpreis, Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Kosten für das Aufladen, Servicegebühren, Mautgebühren im Falle von lit. I Nr. 6, Zubehör/Extras wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, Navigationsgerät, Zustellungs- und Abholungskosten, etc. Ein etwaiger Standortzuschlag wird auf den Basismietpreis zzgl. des Entgelts für etwaige Sonderleistungen erhoben. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung.
Mietpreis. Etwaige von der Preisliste abweichenden Mietpreise, Sonderpreise oder Nachlässe gelten nur für den Fall der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei Über- schreitung der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, abweichend von den auf der Vorderseite des Mietvertrages vereinbarten Mietpreisen die gesamte Mietzeit nach Tagesgrundgebühr und Kilometerpreis entsprechend ihrer Preisliste abzurechnen. Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeden weiteren Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.