Common use of Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter Clause in Contracts

Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter. Wird ein Depot als Eigentum eines Dritten errichtet, so muss das Rechtsverhältnis des De- poterrichters zum Eigentümer genau angegeben werden. Auf Anfordern der Bank sind die zur Beurteilung des Rechtsverhältnisses erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Testaments- vollstreckerzeugnis, behördliche Bestallungen u. ä.) vorzulegen.

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Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de

Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter. Wird ein Depot als Eigentum eines Dritten errichtet, so muss das Rechtsverhältnis des De- poterrichters Depoterrichters zum Eigentümer genau angegeben werden. Auf Anfordern der Bank sind die zur Beurteilung des Rechtsverhältnisses erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Testaments- vollstreckerzeugnisTestamentsvollstreckerzeugnis, behördliche Bestallungen u. ä.) vorzulegen.

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