Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter. Wird ein Depot als Eigentum eines Dritten errichtet, so muss das Rechtsverhältnis des De- poterrichters zum Eigentümer genau angegeben werden. Auf Anfordern der Bank sind die zur Beurteilung des Rechtsverhältnisses erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Testaments- vollstreckerzeugnis, behördliche Bestallungen u. ä.) vorzulegen.
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Errichtung eines Depots als Eigentum Dritter. Wird ein Depot als Eigentum eines Dritten errichtet, so muss das Rechtsverhältnis des De- poterrichters Depoterrichters zum Eigentümer genau angegeben werden. Auf Anfordern der Bank sind die zur Beurteilung des Rechtsverhältnisses erforderlichen Unterlagen (Urkunden, Testaments- vollstreckerzeugnisTestamentsvollstreckerzeugnis, behördliche Bestallungen u. ä.) vorzulegen.
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