Common use of Erstattung bei autorisierten Zahlungsvorgängen ohne genaue Betrags- angabe Clause in Contracts

Erstattung bei autorisierten Zahlungsvorgängen ohne genaue Betrags- angabe. 11.4.1 Hat der Karteninhaber einen Zahlungsvorgang autorisiert, ohne den ge- nauen Betrag anzugeben, hat er einen Anspruch auf Erstattung des belasteten Betrags, wenn der Zahlungsbetrag den Betrag überschreitet, den er entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Erstattungs- anspruch besteht für die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungs- vorgangs nicht, wenn einer der beteiligten Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR gelegen ist. Mit einem etwaigen Fremdwährungsumsatz zusammenhängen- de Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wird (vgl. Ziffer 8). Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet. Wurde der Betrag einem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Darlegung der Sachumstände zur Herleitung des Erstattungsanspruchs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Erstattung bei autorisierten Zahlungsvorgängen ohne genaue Betrags- angabe. 11.4.1 Hat der Karteninhaber einen Zahlungsvorgang autorisiert, ohne den ge- nauen genauen Betrag anzugeben, hat er einen Anspruch auf Erstattung des belasteten Betrags, wenn der Zahlungsbetrag den Betrag überschreitet, den er entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Erstattungs- Erstattungs­ anspruch besteht für die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungs- Zahlungs­ vorgangs nicht, wenn einer der beteiligten Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR gelegen ist. Mit einem etwaigen Fremdwährungsumsatz zusammenhängen- zusammenhängen­ de Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wird (vgl. Ziffer 8). Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet. Wurde der Betrag einem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Darlegung der Sachumstände zur Herleitung des Erstattungsanspruchs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Erstattung bei autorisierten Zahlungsvorgängen ohne genaue Betrags- angabe. 11.4.1 10.4.1 Hat die Firma oder der Karteninhaber als Vertreter der Firma einen Zahlungsvorgang Zah- lungsvorgang autorisiert, ohne den ge- nauen genauen Betrag anzugeben, hat er sie einen Anspruch auf Erstattung des ihr belasteten Betrags, wenn der Zahlungsbetrag den Betrag überschreitet, den er die Firma entsprechend seinem des bisherigen AusgabeverhaltenAusgabe- verhaltens, den Bedingungen des Kartenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Erstattungs- anspruch Erstattungsanspruch besteht für die innerhalb des der EWR getätigten Bestandteile des Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs nicht, wenn einer der beteiligten Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR gelegen ist. Mit einem etwaigen Fremdwährungsumsatz zusammenhängen- de zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wird (vgl. Ziffer 8)5). Der Karteninhaber Die Firma ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände Sachum- stände darzulegen, aus denen er seinen sie einen Erstattungsanspruch herleitet. Wurde der Betrag einem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich unver- züglich nach Darlegung der Sachumstände zur Herleitung des ErstattungsanspruchsErstattungsan- spruchs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen Ver- trägen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4Ziffer 1.3.

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Samples: www.hannoversche-volksbank.de