Common use of Erstattung bei nicht autorisierten Zah- lungsvorgängen Clause in Contracts

Erstattung bei nicht autorisierten Zah- lungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Auf- wendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungs- konto belastet, bringt die Bank dieses Konto unver- züglich nach Kenntnisnahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.vrbank-lb.de, www.raiba-ke-oa.de, www.raiba-ke-oa.de