Haftung Des Karteninhabers Musterklauseln

Haftung Des Karteninhabers. 11.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Kre- ditkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Bei Gemeinschafts- konten haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Kreditkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch.
Haftung Des Karteninhabers. 6.1. Der KI haftet unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens der card complete für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aufgrund der Nutzung einer verlorenen oder ge- stohlenen als Zahlungsinstrument verwendeten Karte oder für missbräuchliche Verfügun- gen mit der als Zahlungsinstrument verwendeten Karte, sofern bei card complete ein Schaden infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges aufgrund der Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen oder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung eines Zah- lungsinstrumentes entstanden ist:
Haftung Des Karteninhabers. 6.1. Der KI haftet unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens der card complete für missbräuchliche Verfügungen mit der als Zahlungsinstrument verwendeten Karte, soferne bei card complete ein Schaden infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges entstanden ist:
Haftung Des Karteninhabers. Entstehen SBPS Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen durch den Karteninhaber, behält SBPS sich vor, den betreffenden Karteninhaber dafür haftbar zu machen und dessen Kartenkonto direkt zu belasten. Bei Unterschreitung des Kartenguthabens ist der Karteninhaber verpflichtet, seinen Negativsaldo inklusive aufgelaufener Gebühren innert 30 Tagen durch eine Kartenaufladung auszugleichen. Bei Ausbleiben einer entsprechenden Ausgleichszahlung hat SBPS das Recht, den offenen Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Allfällige Mahn- und Inkassogebühren gehen zulasten des Karteninhabers. LI 3/20
Haftung Des Karteninhabers. Haftung des Karteninhabers für autorisierte Transaktionen Für sämtliche unter Verwendung der Karte autorisierte Transaktionen ist der Karteninhaber verantwortlich; insbesondere sind eventuelle Unstimmigkeiten inklusive Beanstandungen bezüglich des Kaufs von Waren oder Dienstleistungen und daraus resultierende Ansprüche direkt mit der jeweiligen MC Akzeptanzstelle zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben von der MC Akzeptanzstelle verlangen, dass diese den entsprechenden Kartenumsatz storniert und ihm eine Stornierungsbestätigung vorlegt. Mögliche Streitigkeiten mit der MC Akzeptanzstelle entbinden den Kontoinhaber nicht von der Pflicht zur Zahlung der im Monatsauszug aufgeführten Zahlungsvorgänge. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Erstattungsansprüche bei Zahlungstransaktionen“ in den Bedingungen. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers liegt insbesondere dann vor, wenn  der Karteninhaber die PIN auf der Karte vermerkt hat, oder er die PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt hat (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),  die PIN einer anderen Person mitgeteilt wurde.
Haftung Des Karteninhabers. 11.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Karte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Karten entstehen- den Verbindlichkeiten solidarisch.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.