Common use of Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: ∙ Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und ∙ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.volksbank-pur.de, www.vr-ofrm.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie · Name des Zahlers, · Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), · Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausfüh- rung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubiger-Identifikationsnummer, Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. A 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie · Name des Zahlers, · Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), · Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.rb-grainet.de, www.edekabank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des XxxxxxKunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Deutschen Bundesbank5 vergeben), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie Name des Zahlers, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.vr-lif-ebn.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver- arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen Erklärun- gen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Sparkasse, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche muss folgende Angaben (Autorisie- rungsdaten) enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identi¿kationsnummer, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah- lungen, – Name des Xxxxxx und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätz- liche Angaben enthalten.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbar- ten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift not- wendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: » Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und » Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: » Bezeichnung des Zahlungsempfängers, » eine Gläubiger-Identifikationsnummer, » Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, » Name des Xxxxxx, » Bezeichnung der Bank des Kunden und » seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmen- lastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein des Zah- lungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stel- len die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen per- sonenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden folgen- den Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuzieheneinzu- ziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- senein- zulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Auto- risierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B.2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschrift- mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.gls.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: · Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und · Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 4 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council3 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: · Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 Bundesbank4 vergeben), · Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name · Name, Adresse, Kontoverbindung und Datum/Unterschrift des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz · bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, · ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und · kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: Vereinbarung Über Den Einzug Von Forderungen Durch Lastschriften

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In die- ser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, über- mitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.sparda-sw.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: ∙ Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und ∙ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. A 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.vbu-volksbank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmenlastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- senFirmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubigeridentifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.targobank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schriftSEPA- Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift Firmenlast- schrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- senFirmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß als Anlage A. 2 B.2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council (siehe: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/– Zeichnung durch den Zahler sowie – Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.targobank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers enthalten sein: Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA- Firmenlastschrift einzuziehen, und ∙ Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- sen. Der Kunde muss hierzu den gemäß als Anlage A. 2 B.4 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: Name des XxxxxxKunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxxxxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.25.2), ∙ Datum/– Zeichnung durch den Zahler sowie – Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.helaba.com

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abru- fen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA- Firmenlastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- senSEPA- Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubigeridentifikationsnummer, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlungen, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthaltenenthal- ten.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde muss vor Einreichung erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-des Zahlungsempfängers. Das Mandat einholenist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlast- schriftFirmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlers Kunden enthalten sein: Ermächtigung des KundenZahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlers Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleisterdie Bank, die vom Kunden Zahlungsempfänger auf das sein Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulö- seneinzulösen. Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: ∙ Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deut- schen Bundesbank5 vergeben), ∙ Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie ∙ Name des Zahlers, ∙ Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), ∙ Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz ∙ bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ∙ ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und ∙ kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

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