Sepa Firmenlastschrift Mandat Musterklauseln

Sepa Firmenlastschrift Mandat. 3.4.1. Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate)
Sepa Firmenlastschrift Mandat. Der AG ermächtigt den AN, die widerkehrenden Zahlungen für Wartungsentgelte sowie weitere Rechnungsbeträge aus diesem Vertrag vom Konto des AG mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der AG sein Kreditinstitut an, die vom AN auf das Konto des AG gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. * = Wird von der Deutschen Bundesbank vergeben. ** = Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben. Name der Firma (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ _ DE _ _ IBAN _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Datum, Ort und Unterschrift(en) Stand: 10.01.2017 Exemplar für den Auftragnehmer VD Wartungsvertrag Vertragsnummer Kundenummer Zwischen Firma: ………………………………………………………………………. Straße: ……………………………………………………………………… Postleitzahl/Ort: …………………………………………………………… Telefon/Fax: ………………………………………………………………. handelnd durch (Name): …………………………………………………. nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt und Firma: ……………………………………………………………………… Straße: ……………………………………………………………………. Postleitzahl/Ort: ………………………………………………………….. Telefon/Fax: ……………………………………………………………… handelnd durch (Name): ……………………………………………….. nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt wird folgender Vertrag geschlossen: Der Wartungsvertrag dient der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen (nachfolgend Anlagen genannt) bei optimaler Funktion, langer Nutzungsdauer und wirtschaftlichem Betrieb durch Energieeinsparung und der Bewahrung des Sollzustandes auf der Grundlage der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. In zahlreichen Vorschriften sind Instandhaltungs- und darunter Inspektions- und Wartungsarbeiten empfohlen bzw. vorgeschrieben. Mit Übergang der unter 2 und 3 genannten Leistungen auf den AN, als eingetragener Kältefachbetrieb, entspricht der AG seinen gesetzlichen Pflichten, wie z. B. ChemOzonSchichtV, EU-VO 1005/2009, ChemKlimaschutzV oder EU-VO 517/2014 beim Betreiben der in Ziffer 1 genannten Anlage. Ein Wechsel des Betreibers ist mit dem Abschluss dieses Vertrages weder verbunden noch beabsichtigt. - regelmäßige, vorbeugende Wartungen incl. An- und Abfahrt ge- mäß den Bestimmungen der DIN EN 378 und dem Leistungs- prog...
Sepa Firmenlastschrift Mandat. (1) Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. Indem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungendes Kunden enthalten sein: • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, • Kennzeichnung eine einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen, • Name des Kunden, • Bezeichnung der Bank des Kunden und 15 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 16 Mitgliedsstaaten siehe Anhang 17 Bank Identifier Code (Bank Identifizierungscode) • seine Kundenkennung (siehe § 2 a) (2)). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.
Sepa Firmenlastschrift Mandat. 3.4.1. Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate) Der Kunde muss vor Einreichung von SEPA-Firmenlastschriften vom Zahler ein SEPA- Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgen- den Erklärungen des Zahlers enthalten sein: – Ermächtigung des Kunden, Zahlungen vom Konto des Zahlers mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, und – Weisung des Zahlers an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Kunden auf das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmenlastschriften einzulösen. Der Kunde muss hierzu den als Anlage B.2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage D genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Payments Council (siehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat enthalten sein: – Name des Kunden, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifikationsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank vergeben, siehe xxxx://xxxx- xxxxxx-xx.xxxxxxxxxx.xx), – Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, – Name des Zahlers, – Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer 3.2), – Zeichnung durch den Zahler sowie – Datum der Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz – bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, – ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und – kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
Sepa Firmenlastschrift Mandat. Der AG ermächtigt den AN, die widerkehrenden Zahlungen für Wartungsentgelte sowie weitere Rechnungsbeträge aus diesem Vertrag vom Konto des AG mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der AG sein Kreditinstitut an, die vom AN auf das Konto des AG gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. * = Wird von der Deutschen Bundesbank vergeben. ** = Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben. Name der Firma (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ _ DE _ _ IBAN _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Datum, Ort und Unterschrift(en)
Sepa Firmenlastschrift Mandat. 5.1 Der Zahlungsempfänger muss vor Einreichung von SEPA-Firmen- Lastschriften vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat einholen. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärungen des Zahlungspflichtigen enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung des Zahlungspflichtigen an seinen Zahlungsdienstleister, die vom Zahlungsempfänger auf das Konto des Zahlungspflichtigen gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Für ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss der als Anlage A.1 bzw. A.2 beigefügte Autorisierungstext oder ein inhaltsgleicher Text in einer Amtssprache der in der Anlage B genannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des EPC5 verwendet werden. Neben dem Autorisierungstext muss das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat folgende Mindestangaben enthalten: – Name des Zahlungsempfängers – die Gläubigeridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers (diese wird für in Deutschland ansässige Zahlungsempfänger von der Deutschen Bundesbank6 vergeben) – Name des Zahlungspflichtigen – Kundenkennung (IBAN und BIC siehe Nummer 4) – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen – Datum des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats – Zeichnung des Zahlungspflichtigen Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz – bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, – ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und – kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahlungs- pflichtigen nachträglich bekannt gegeben werden. Über die genannten Daten hinaus kann das SEPA-Firmenlastschrift- Mandat zusätzliche Angaben enthalten.
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  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.